zumindest das wollte ich noch sagen, bevor Sie herauskommen: Wenn Sie hier Krokodilstränen darüber vergießen, dass das zu wenig sei, angesichts des massiven Abbaues, den Sie mit zu verantworten haben, dann ist dies nicht wirklich glaubwürdig! (Beifall bei den Grünen.)
18.37
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Brosz eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen, zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (548 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (630 d.B.)
Antrag
Die Regierungsvorlage (548 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (630 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses (630 d.B.) wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Z. 1 lauten die ersten beiden Sätze im § 8 lit. k:
„unter Richtwert jene Klassenschülerzahl, welche durch landesausführungsgesetzliche Regelungen unter Bedachtnahme auf Über- und Unterschreitungen anzustreben ist. Der Richtwert bildet zugleich die Grundlage für die im Rahmen der Stellenpläne vom Bund zur Verfügung zu stellenden Ressourcen, wenn bei Überschreitung des Richtwertes andere Maßnahmen der Förderung am jeweiligen Schulstandort zum Einsatz kommen.
2. In Z. 14 lautet § 21 erster Satz:
„Die Klassenschülerzahl an der Hauptschule hat 25 als Richtwert zu betragen und soll 20 nicht unterschreiten, sofern nur eine Klasse der jeweiligen Schulstufe geführt wird.“
3. In Z. 17 lautet § 33 erster Satz:
„Die Klassenschülerzahl an der Polytechnischen Schule hat 25 als Richtwert zu betragen und soll 20 nicht unterschreiten, sofern nur eine Klasse der jeweiligen Schulstufe geführt wird.“
Begründung
Zu Ziffer 1:
Die Definition eines Richtwerts bei der Klassenschülerzahl soll ermöglichen, dass für den Fall der Überschreitung der Zahl von 25 SchülerInnen zusätzliche Ressourcen für Fördermaßnahmen oder andere Maßnahmen der Qualitätsverbesserung in den Schulen verwendet werden können. Durch den Abänderungsantrag wäre sichergestellt, dass diese Richtwertdefinition nur für den Fall einer Überschreitung zur Anwendung kommt und Ressourcen für kleinere Klassen nicht gekürzt werden.
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