Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 234

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu Ziffer 2 und 3:

Durch die Richtwertdefinition enthält das Schulorganisationsgesetz keine Klassenschü­lerhöchstzahl mehr. Wenn die bisher bestehende Sollbestimmung bestehen bleibt, würde das Gesetz empfehlen, bei mehreren Klassen eines Jahrgangs Klassen mit weit mehr als 30 SchülerInnen zu führen. Wenn ein Jahrgang beispielsweise aus 38 Schü­lerInnen besteht und empfohlen wird, dass keine Klassen mit weniger als 20 Schü­lerInnen geführt werden sollen, wäre die Konsequenz eine Klasse mit 38 SchülerInnen. Das kann niemand wollen. Auch wenn die Sollbestimmung offenbar schon in den letz­ten Jahren totes Recht war, sollte eine Gesetzesbestimmung keine absurden Klassen­größen empfehlen.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.37.50

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! – Vielleicht kommt Kollege Graf gar nicht mehr hier heraus, wenn er das gehört hat. – Ich bringe zunächst einmal einen Abänderungsantrag ein, nahezu wortgleich.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Neugebauer und KollegInnen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 548 der Beilagen betreffend eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes (630 der Beilagen)

In Z 1 hat der zweite Satz in § 8 lit. k zu lauten:

„Der Richtwert bildet zugleich eine der Grundlagen für die im Rahmen der Stellenpläne vom Bund zur Verfügung zu stellenden Ressourcen, die bei Überschreitung des Richt­wertes auch für andere Maßnahmen der Förderung am jeweiligen Schulstandort zum Einsatz kommen können.“

*****

Der Grund für diesen Abänderungsantrag Niederwieser, Neugebauer ist, festzulegen, dass in den Ausführungsgesetzen auch andere Möglichkeiten der Förderung vorgese­hen werden können, aber trotzdem die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Unterschied zum Antrag des Kollegen Brosz liegt eigentlich nur in dieser 20er Un­tergrenze. Ich meine, das Beispiel mit den 39 ist – Sie wissen das ohnehin selber – ir­gendwie vom Mond oder sonst woher. Also jedenfalls bei uns würde es das nicht geben, dass eine Klasse mit 39 eröffnet wird. Es steht ja auch soll drinnen – und nicht muss. Daher ist da ausreichend Spielraum gegeben.

Kollege Brosz hat zu Recht angeführt, wie es früher gewesen ist. Es sind letztlich ein Jahr und sechs Monate, über die wir Bilanz zu legen haben, länger war nicht möglich, die Volkspartei wollte diese Koalition nicht fortsetzen. Daher kann man, glaube ich, auch nicht über ein gesamtes Programm Bilanz ziehen. Ich weiß auch einiges, was


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite