Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 293

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solche Verdächtigungen geht. Ganz wichtig ist auch, dass wir europaweit versuchen, die strafrechtlichen Anti-Doping-Bestimmungen zu harmonisieren, dass unsere Verant­wortlichen, die auf Europaebene tätig sind, dies auch immer wieder in den Diskussi­onsprozess einbringen.

Der sportrechtliche Teil steht noch aus. Wir haben uns eigentlich über alle Parteien hin­weg auf einen Unterausschuss verständigt. Das Gesetz mit den entsprechenden Be­stimmungen wird eine Herausforderung für die nächste Regierung und für einen nächs­ten Sportausschuss sein, wenn uns die WADA die restlichen Teile übermittelt.

Ich möchte mich abschließend sehr herzlich bei allen Mitgliedern aller Fraktionen des Sportausschusses für die immer sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit bedan­ken. Ein ganz spezieller Dank unserem Jackie Mayer, unserem Experten und Vor­kämpfer für dieses Anti-Doping-Bundesgesetz. (Beifall bei der SPÖ.) – Ganz ohne Zweifel hat sich Jackie diesen Applaus verdient.

Unseren SportlerInnen und dem Betreuerstab wünsche ich erfolgreiche und schöne Spiele in Peking und möglichst viele Medaillen für unser Land. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

21.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Eder zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.37.37

Abgeordneter Dr. Sebastian Eder (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit diesem Gesetz setzen wir einen weiteren Schritt in der Umsetzung effizienter und strengerer Anti-Doping-Maßnahmen, vielleicht auf den ersten Blick et­was zaghaft und in Etappen, aber, wie ich meine, doch sehr konsequent – in Etappen vor allem bedingt durch Anpassungen, Abstimmungen und Beachtung von internatio­nalen Bestimmungen. Ein weiteres Gesetz steht ja im Herbst ins Haus.

Wichtig sind jetzt einmal die Präzisierung der Strafbestimmungen – und dabei die Mit­einbeziehung und von Blutdoping und jetzt auch Gendoping –, die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von gesperrten Sportlern und die Möglichkeit der polizeilichen In­tervention bei den Kontrollen.

Meine Damen und Herren, solange man sich mit Doping befassen muss, ergeben sich ja immer wieder nicht gelöste Problemstellungen aus der Praxis. Wir haben davon schon einige gehört. Sie werfen doch grundsätzliche Fragen auf. Nur ein Beispiel: die akute medizinische Notfallbehandlung eines Sportlers mit einem Mittel, das auf der Do­pingliste steht, vor einem Wettbewerb – zum Beispiel einige Tage davor.

In der Zeit dazwischen kann ja die medizinische Kommission kaum über einen Start entscheiden. Sie kann vielleicht ex post den Sportler bei einer positiven Probe sperren, und das halte ich für problematisch. Da könnte vielleicht eine Hotline des behandeln­den Arztes hin zur Medizinischen Kommission eingerichtet werden – ein Vorschlag aus dem Ausschuss.

Auch einen medizinischen Befundbericht, der von einer medizinisch gebildeten Fach­kraft bezeugt wird, kann ich mir vorstellen. – Das ist übrigens ein Beispiel dafür, dass das ganze System ohne ein Mindestmaß an Vertrauen bei noch so lückenloser Ge­setzgebung nicht funktionieren kann. Am Grundsatz, die Sportler strafrechtlich unbe­helligt zu lassen, hat man auch diesmal nichts geändert, und ich glaube, das ist auch gut so – zumindest solange die verschärften Maßnahmen einer Evaluierung standhal­ten und wir nicht, wie schon so oft, von der Realität wieder eingeholt werden.

 


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