Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 139

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Paragraph nicht missbräuchlich angewendet werden soll, sozusagen der parlamentari­schen Behandlung nicht wirklich überzeugend zugänglich ist.

Dass die Evaluierung der Befugnis der StA nach der neuen StPO durchzuführen ist, ist wohl auch eine Selbstverständlichkeit. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. 8 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.02.52

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Meinen Ausführungen zum Entschließungsantrag der Grü­nen möchte ich einige Punkte voranstellen.

Zum einen ist, glaube ich, klarerweise für uns alle hier eine vollständige Akteneinsicht in den Ermittlungsakt nicht gegeben (Abg. Mag. Steinhauser: Nicht einmal für die An­wälte!), da gewisse Punkte beziehungsweise Aktenteile von der Einsicht StPO-konform ausgenommen sind. Das heißt, es ist für uns alle sehr, sehr schwierig – außerdem soll es ein sehr umfangreicher Akt sein; man kann nur nach den Medienberichten gehen, und da ist immer nur von punktuellen Einblicken die Rede –, hier konkret über diesen Fall zu sprechen. (Abg. Mag. Kogler: Da sollte man die Raiffeisen-Meldung ...!)

Deswegen muss man sich natürlich sehr hüten, hier Verdächtigungen in den Raum zu stellen (Abg. Mag. Kogler: Herr Konrad vom Hochsitz herunter kommentiert!), sowohl in die eine Richtung als auch in die andere Richtung. Deswegen muss man auch sehr vorsichtig sein, wenn man hier sagt, dass es vielleicht bestimmte Fehlleistungen in der Art absichtlicher und unbegründeter Beschuldigungen in eine Richtung gegeben hat.

Zum anderen sei mir vorweg auch erlaubt, festzustellen, dass das BZÖ natürlich für den Tierschutz in friedlicher Form eintritt. Österreichweit gibt es Hunderttausende Men­schen, die in friedlicher Art und Weise gesetzeskonform dem Tierschutz nachgehen. Ich glaube, auch mich hier als Tierschützer nennen zu können.

Zum Dritten darf ich erwähnen, dass es doch sehr entlarvend war, Herr Kollege Stein­hauser, dass Sie hier im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Deutschland davon re­den, dass es „natürlich“ einen Widerstand, eine Menge Widerstand gegeben hat. (Abg. Mag. Steinhauser: ... ist ja legitim!) Dieses Wort „natürlich“ ist hier sehr interessant: dass Sie es als „natürlich“ voraussetzen, dass es einen Widerstand gegen einen G8-Gipfel – noch dazu, wie man gesehen hat, einen gewaltbereiten Widerstand – gegeben hat.

Eines sei im Zusammenhang mit dem Redebeitrag des Kollegen Jarolim erwähnt, der davon ausgegangen ist, dass in den Zielen des § 278aStGB, die aufgezählt wurden, keine Tierschutzorganisationen erwähnt sind: Bei dieser Aufzählung handelt es sich um eine exemplarische und um keine taxative Aufzählung. Das heißt, es gibt Tatbe­standsmerkmale, die für jeden hier in Österreich gelten. Wenn er diese erfüllt, dann ist er natürlich unter einen bestimmten Tatbestand, unter einen Straftatbestand zu subsu­mieren. – Dies vorweg.

Nun aber zu den einzelnen Punkten des Entschließungsantrages der grünen Fraktion, und da möchte ich zunächst auf die Ziffer 1 zu sprechen kommen. Hier wird verlangt, dass der § 278a StGB und verwandte Strafbestimmungen dahin gehend reformiert werden, dass eine missbräuchliche Anwendung auf Nicht-Regierungsorganisationen künftig ausgeschlossen ist. – Ich glaube, es ist heute in den Redebeiträgen schon mehrfach gesagt worden: Österreich ist ein Rechtsstaat, hier haben sich alle an die Gesetze zu halten, jeder Bürger, der Staat und natürlich auch Organisationen, die aus den Bürgern bestehen. Das heißt, wenn hier Organisationen beziehungsweise die Bür­ger sich nicht an die Vorschriften halten, hat natürlich die Justiz einzuschreiten.

 


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