Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 140

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Zum zweiten Punkt der Grünen, der Forderung, dass polizeiliche und gerichtliche Er­mittlungsmaßnahmen, welche in verfassungsrechtlich geschützte Rechte Einzelner eingreifen, tatsächlich nur im Falle unbedingter Erforderlichkeit anzuwenden sind: Sie meinen damit sicher die Freiheitsentziehung als Einschränkung eines verfassungs­rechtlich geschützten Rechtes. – Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen: Dass das nur unter unbedingter Erforderlichkeit gegeben ist, ist derzeit geltendes Recht! Das heißt, das braucht man nicht extra zu fordern.

Das Nächste ist: Sie wollen eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit. – Ja, natür­lich gibt es eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit! Sie werden keinem Richter unterstellen, dass er die Haft als Ultima Ratio, auch in Untersuchungshaftform, einfach beliebig verhängt.

Als Nächstes wird eine inhaltlich durchdachte Begründung gefordert. – Ja, natürlich wird der Untersuchungsrichter auch eine Untersuchungshaft entsprechend begründen. Diese Begründungen liegen auch vor.

Zur Ziffer 3 des Antrages der Grünen: Beschwerdeverfahren sollen möglichst rasch und auf höchstem qualitativen Standard durchgeführt werden. – Ja, klar, unsere Unter­stützung dazu gibt es seit vielen, vielen Jahren, und das ist ja auch geltendes Recht. Natürlich muss es raschest möglich ein Beschwerdeverfahren geben, und der Stan­dard muss auch in einem höchsten qualitativen Ausmaß gegeben sein, keine Frage.

Zur Ziffer 4 Ihres Antrages, einer Evaluierung der Wahrnehmung der Befugnisse der Staatsanwaltschaft nach der StPO-Reform: Darüber können wir sicherlich in einigen Monaten reden. Diese Reform ist erst seit 1. Jänner 2008 in Kraft; wir wissen, dass die Verfahren, die derzeit danach abgehandelt werden, alle noch im Laufen sind. Das heißt, zum derzeitigen Zeitpunkt hat eine Evaluierung sehr wenig Sinn. Man wird diese Verfahren abwarten müssen, um in weiterer Folge natürlich diesen Schritt zu gehen. Dann können Sie auch auf uns zählen.

Zum Abschluss sei mir der Hinweis gestattet, dass es für uns doch ein starkes Stück war, dass die Grünen gerade heute die Debatte über diesen Dringlichen Antrag führen, obwohl die Grünen seit Wochen, seit Monaten immer wieder in Verbindung gebracht werden mit dieser Organisation, die auch gegen Peek & Cloppenburg in Bezug auf den Pelzhandel (Abg. Mag. Kogler: Mafia ...!) demonstriert hat, angeblich – das steht seit Monaten im Raum und ist noch durch nichts widerlegt worden – von Peek & Cloppen­burg erhebliche Spenden bekommen hat und dann im zeitlichen Naheverhältnis diese Gruppierungen abgezogen sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Im Gegensatz dazu haben anderen Handelsketten keine Zahlungen getätigt (Abg. Öl­linger: Ich gehe dort einkaufen! Bin ich auch verdächtig?), und dort wurden diese Maß­nahmen dieser Tierschutzorganisationen sogar noch verstärkt. Das heißt, das ist ein starkes Stück! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber, wie gesagt, wenn sich die Vorwürfe der grünen Fraktion bewahrheiten sollten, dass es bewusst widerrechtliche Maßnahmen in eine Richtung gegeben hat, nämlich speziell auch, hier ohne entsprechende Tatbestandsmerkmale vorzugehen, dann ist das natürlich ein Skandal. Bis jetzt ist nur der Schutzmantel der Grünen über diverse Tatverdächtige der eigentliche Skandal. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.09.15

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidenten! Frau Bundesministe­rin! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich unverständlich, dass Sie sich nicht der


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