Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 167

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Plenum geschafft hat, um hier einmal darüber diskutieren zu können, sondern auch weiterhin im Gesundheitsausschuss ein großes Thema sein wird aufgrund der Tatsa­che, dass sich der Gesundheitsausschuss dazu durchringen konnte, einen Fünf-Partei­en-Antrag zu beschließen und einen Bericht anzufordern, der vor allem bezüglich der Versorgungsqualität und -dichte im Bereich der Transplantationen und Dialysestellen Klarheit schaffen soll.

Wichtig ist für mich auch festzustellen – und deswegen habe ich diese Resolution, die­se Petition der Interessensgemeinschaft der Dialysepatienten und Nierentransplantier­ten aus Kärnten im Parlament eingebracht –, dass ich dieser Thematik im Herbst letz­ten Jahres etwas näher gekommen bin, als ich bei einer Veranstaltung dieser Interes­sensgemeinschaft eingeladen war und mich dort mit dieser Thematik erstmals befas­sen konnte. Ich glaube, es geht den meisten von uns und auch vielen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses so, dass sich so gut wie niemand darüber Gedanken macht, wo er im Falle eines Organversagens der eigenen Person Organe herbekommt und wie er für einen solchen Fall „vorsorgen“ kann.

Im Zuge dieser Veranstaltung war – das ist einer der Punkte dieser Resolution – die Frage der Widerspruchslösung ein wesentliches Thema. Ich möchte die kurze mir ver­bleibende Zeit nutzen, hier auch diese Information zu verbreiten, dass dies unbedingt notwendig ist. Es gilt – das wird einigen doch bekannt sein – in Österreich die Wider­spruchslösung. Das heißt, wenn man zu Lebzeiten widerspricht und das in einem so­genannten Widerspruchsregister kundtut, dass die Organe nach dem Tod eben nicht entnommen werden sollen, um diese jemand anderem zu spenden, dann wird das auch nicht durchgeführt.

Aber es gibt nicht nur dieses Widerspruchsregister, sondern es gibt auch die Möglich­keit – und die ist anerkannt, aber zu wenig bekannt –, mit seinen Angehörigen darüber zu reden und diese aufzuklären, wie man zu dieser Organentnahme steht, um dann im Extremfall beim eigenen Ableben den Ärzten im Krankenhaus es zu ermöglichen, ra­sche Schritte zu setzen, auf die Angehörigen zuzugehen und in ehestmöglicher und kurzer Zeit Informationen zu erlangen, ob die Ärzte die Organe entnehmen können, um weitere Leben zu retten.

Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, über den noch viel weiter diskutiert ge­hört, beziehungsweise gehört diese Information verbreitet. Wie gesagt, es ist sehr posi­tiv, dass sich der Ausschuss durchringen konnte, einen Fünf-Parteien-Antrag zu dieser wichtigen Thematik zu verfassen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

17.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 659 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 84.)

17.45.306. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (587 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (621 d.B.)

 


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