Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 66

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umfassende Kontrollrechte des EuGH und

die Öffentlichkeit der Gesetzgebung.

(Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Dieser „Europäische Vertrag der Bürgerinnen und Bürger“ soll gleichzeitig mit der nächsten Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2009 einer europaweiten Volks­befragung unterzogen werden.

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Wir Grüne werden den Kampf um ein sozialeres und demokratischeres Europa nicht aufgeben! (Beifall bei den Grünen.)

11.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Mag. Lu­nacek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen „Euro­pean Act for Democracy“ der die Rechte in einem „Europäischen Vertrag der Bürgerin­nen und Bürger“ erweitert eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Außenministerin gemäß § 19 Absatz 2 GOG über die Ergeb­nisse des EU-Gipfels vom 19. und 20. Juni 2008

Das Scheitern des Referendums in Irland über den Reformvertrag löst eine neue Krise der Europäischen Union aus, die dringend nach konstruktiven Vorschlägen verlangt. Das Scheitern der Regierung Irlands macht den Bruch zwischen den politischen Eliten und der europäischen Bürgerinnen und Bürger sichtbar. Es ist eine Illusion zu glauben, dass jetzt die irische Abstimmung marginalisiert oder isoliert werden könnte. Durch eine alleinige Reparatur aufgrund von Vorschlägen der irischen Regierung wird das Problem der Vertrauenskrise nicht gelöst werden können. Eine Einigung mit der irischen Regierung hat nur dann Sinn, wenn ihre Vorschläge auf einem umfassenden Konsens beruhen, die die Gefahr eines neuerlichen Nein in einer Volksabstimmung ausschließen.

Die Motive der Irinen und Iren stehen nicht für sich alleine, sondern weisen auf ein tie­fes Unbehagen in ganz Europa hin. Nach dem Nein zum EU-Referendum in Frankreich und den Niederlanden hat man die enttäuschten Erwartungen der Menschen offen­sichtlich nicht hinreichend aufgegriffen. Jetzt gilt es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurück zu gewinnen. Dazu tragen nationale Volksabstimmungen nichts bei, sondern sie gefährden eine Reform der Union in Richtung mehr Demokratie und sozia­ler Gerechtigkeit. Eine europaweite Volksbefragung wäre hingegen das geeignete Mit­tel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Angesichts der sich ausweitenden Vertrauenskrise wird die Bundesregierung aufgefor­dert, sich in einem ersten Schritt innerhalb der EU auf den Vorschlag eines “European


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