Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 116

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Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst ist über den eingebrachten Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 609 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, den Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz über die Finanzprokuratur (Finanzprokuraturgesetz – ProkG) in 609 der Beilagen an den Finanzausschuss zurückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 609 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gemeinsamer Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen vor, der sich auf § 3 des Gesetzentwurfes bezieht.

Da nur dieser eine gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf zustimmen möchten, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.21.033. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (586 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Grundsteuergesetz 1955, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge­setz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995 und das IAKW-Finanzierungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2008) (648 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


14.21.26

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Abgabenänderungs­gesetz ist im Vergleich zu Abgabenänderungsgesetzen früherer Jahre, die sehr um­fangreich waren, eigentlich eine sehr kleine Novelle, sie enthält im Wesentlichen nur drei Änderungen.

Erstens werden bei den Verbrauchssteuern die Voraussetzungen für elektronische Verbrauchssteueranmeldungen geschaffen. Zweitens werden im Sinne der Abkommen mit internationalen Organisationen die entsprechenden Ausnahmen bei der Grundsteu-


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