Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 124

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14.35.10

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Im Abgabenänderungsgesetz 2008 werden Änderungen im Grundsteuergesetz beziehungsweise Anpassungen im Alkoholsteuergesetz, im Bier­steuer-, im Schaumweinsteuer-, im Tabaksteuer- und im Mineralölsteuergesetz vorge­nommen.

Durch die gesetzlichen Befreiungsbestimmungen wird für Grundbesitz, der von einer internationalen Organisation als ständiger Amtssitz benutzt wird, die Gleichstellung der internationalen Organisationen mit den Botschaften auf bilateraler Ebene erreicht. Der Amtssitz einer internationalen Organisation ist ein Bereich, der grundsätzlich unverletz­lich ist. Daher ist die Grundsteuerbefreiung sachgerecht und leicht nachvollziehbar, wenn es sich um einen ständigen Amtssitz handelt. Damit wird es für die internationa­len Organisationen sicherlich interessanter, in Österreich einen ständigen Standort ein­zurichten.

Die Forcierung von E-Government bei den Verbrauchssteuern ist der Hauptgrund der Gesetzesänderung, wobei der Service-Gedanke der Finanzverwaltung gegenüber den Wirtschaftsbeteiligten im Vordergrund steht. Damit wird es möglich, dass im Ver­brauchssteuerbereich Anmeldungen, Ansuchen und Erstattungen nicht mehr in Papier­form eingereicht werden, sondern elektronisch über FinanzOnline. Diese Abänderung ist zeitgemäß und führt zu einer einfacheren und praxisnahen Bearbeitung sowie zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes seitens des Steuerpflichtigen und der Abga­benbehörde. Durch Verwaltungsvereinfachung ist es möglich, laufend eine Plausibili­tätsprüfung, eine statistische Auswertung der Verbrauchssteuerdaten automatisch und auf Abfrage durchzuführen.

Das Hauptaugenmerk dieses Gesetzes gilt der Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, aber auch gegenüber den Abgabenbehörden. Das ist also ein weiterer Schritt zum Abbau der Bürokratie. (Beifall bei der SPÖ.)

14.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeord­netem Dr. Mitterlehner das Wort. Ich entschuldige mich, ich habe Sie vorher überse­hen. Wie konnte mir das passieren? – Bitte.

 


14.37.38

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat sich nicht wirklich etwas Wesent­liches zwischenzeitlich geändert. Es ist über das Abgabenänderungsgesetz ja inhaltlich schon einiges gesagt worden. Die Frau Kollegin vor mir hat jetzt auch die elektronische Anmeldung angesprochen, die FinanzOnline ermöglicht und damit zu mehr einfache­ren Anwendungen beitragen soll. Das wird die Firmen sicherlich freuen.

Da wir jetzt aber auch das Alkoholsteuergesetz und vor allem das Biersteuergesetz än­dern, würde die Firmen etwas anderes wesentlich mehr freuen, nämlich, wenn wir uns auch in der Substanz einmal anschauen würden, wie denn die internationale Besteue­rung ist. Da haben wir gerade, was die Biersteuer anbelangt, folgende Situation: Wir haben in Österreich pro hundert Liter 12-grädiges Bier 24 € in der Besteuerung, in Deutschland sind es 9,44 € und in Tschechien 11,54 €. Jetzt kann man sagen: Na ja, der Unterschied ist egal!

Was bewirkt das im Endeffekt? – Das bewirkt nach Schätzungen, dass zirka 300 000 Hektoliter in Kofferraumtransporten nach Österreich kommen. Da kann man immer noch sagen: Das ist mir egal!

 


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