Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 142

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Schlusssatz: Es müssen Sachverständige, die in der gebotenen Zeit nicht das Gutach­ten abgeben, aus der Liste gestrichen werden – dann nehmen es die anderen ernst –; und zweitens – bitte, nehmen Sie meinen Antrag ernst! – sind solche Streitigkeiten mit einer unbedingten Entscheidungspflicht in erster Instanz binnen sechs Monaten zu ver­sehen, ungeachtet dessen, ob es ein Gutachten gibt oder nicht; da muss dann eben der Richter selbst die Entscheidung verantworten. Das wäre ein erster Schritt im Ver­fahrensrecht, um diesen Dingen ein bisschen abzuhelfen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Haubner ist die nächste Rednerin. Auch für sie gilt eine maximale Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Frau Kolle­gin.

 


15.40.01

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zu Be­ginn meiner Ausführungen muss ich Herrn Kollegen Jarolim – er ist jetzt leider nicht im Saal – ein bisschen widersprechen. Kollege Jarolim sagte, in dieser Legislaturperiode sei so viel in Familienrechtsangelegenheiten weitergegangen. Gerade das – Frau Bun­desministerin Berger hat das richtigerweise gesagt –, was gut funktioniert, nämlich die gemeinsame Obsorge, wurde seinerzeit von Justizminister Dr. Böhmdorfer eingeführt. Der Kinderbeistand wurde von Justizministerin Gastinger eingeführt, und zwar als Pilot­projekt. Besuchscafés wurden vom damaligen Sozialminister Herbert Haupt eingeführt.

Ich bin sehr froh darüber, dass Sie diese drei Einrichtungen so lobenswert erwähnen, sie weitergeführt haben und es in diesem Bereich keine Veränderungen gegeben hat. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn wir auf diese Anfragebeantwortung des Kollegen Klement eingehend feststellen müssen, dass von 2005 bis 2007 15 871 Minderjährige von Besuchsrechtsanträgen betroffen waren, dann ist das ein erschütterndes Bild, das leider der Realität entspricht. Wir haben die Situation, dass sich leider Gottes immer mehr Eltern trennen. Es ist kein Geheimnis, dass meistens Kinder die Leidtragenden sind. Daher ist Folgendes beson­ders wichtig – meine Vorgängerinnen und Vorgänger haben das schon gesagt und ich wiederhole es noch einmal –: Wenn sich Paare trennen, dann treffen sie eine Entschei­dung für sich, aber wenn sie Kinder haben, sind sie ein ganzes Leben lang Vater und Mutter. Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile! (Beifall beim BZÖ.) Das sollte in allen Maßnahmen, die wir von staatlicher Seite unterstützen, zum Ausdruck kommen.

Daher möchte ich auch kurz auf das Thema Besuchsbegleitung eingehen, nämlich auf die Besuchscafés. Sie wurden 2003 eingeführt. Ich habe es mir ein bisschen ange­schaut. Damals waren es österreichweit acht Besuchscafés, und es wurde ein biss­chen belächelt. Minister Haupt hat die „Männerpolitische Grundsatzabteilung“ gegrün­det. Da hat man gesagt: Was macht man in der männerpolitischen Grundsatzabtei­lung? Das ist alles nichts Gescheites! – Dann hat er das eingeführt, und ich sage Ihnen: Es ist bis heute ein wunderbares Angebot, und zwar für jene Eltern, die sich nicht einigen können und ihre Streitereien sonst neben dem Kind beziehungsweise auf dem Rücken des Kindes austragen würden, sodass das Kind überhaupt keine Chance hätte, auf den betreffenden Elternteil unbelastet zuzugehen und dessen Gesellschaft zu genießen.

Im Jahre 2006 waren es schon 72 Besuchscafés. Bis zum Jahr 2006 haben wir die Fördermittel aus dem Sozialministerium für diese 72 Besuchscafés gegeben. Ich stehe nicht an, zu erwähnen – das habe ich hier schon x-mal gesagt –, dass der jetzige Mi­nister erhöhte Mittel zur Verfügung gestellt hat, sodass wir jetzt 120 Besuchscafés ha­ben.

 


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