Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 143

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Das ist richtig und gut so, aber ich sage: Wenn das so erfolgreich ist – warum hat man es nicht gleich auf eine gesetzliche Basis gestellt? Warum hat man unserem Antrag vom Mai 2007, der noch immer irgendwo in einer Schublade liegt, nicht zugestimmt? Warum hat man nicht gesagt: Das ist etwas, das wir für unsere Kinder brauchen; ver­knüpfen wir es mit einer klaren gesetzlichen Regelung, damit es einen Rechtsanspruch gibt (Beifall beim BZÖ), damit es nicht ständig vom Ermessen eines Ministers – wel­cher Farbe auch immer – abhängig ist, ob ein Trägerverein diese Besuchsbegleitung, dieses Besuchscafé weiterführen kann!? – Das ist eine Forderung seitens des BZÖ, auch an die nächste Regierung.

Es ist genauso unsere Forderung, den Kinderbeistand auf eine klare gesetzliche Basis zu stellen. Frau Ministerin, Sie haben das in Ihrer Anfragebeantwortung an uns sehr begrüßt und ganz klar gesagt, dass es ein Erfolgsmodell ist. Es war zwar, wenn ich mich recht erinnere, bis zum 30. Juni ein Projekt in vier oder fünf Bezirksgerichten, aber jetzt steht das Ganze. Es soll zwar bis zum Herbst ein Evaluierungsbericht kom­men, der sicher interessant sein wird, aber auch das sollte jetzt rasch gemacht wer­den! Was unsere Kinder brauchen, sind nicht nur irgendwelche Förderungen und wei­tere Pilotprojekte, sondern Rechtsanspruch auf Kinderbeistand! (Beifall beim BZÖ.)

Daher sage ich zum Abschluss: Zum Thema Familienrecht gibt es viele gute Ideen. Jetzt muss aber endlich die Phase dieser Pilotprojekte enden und das, was für unsere Kinder gut ist, muss nachhaltig und gesetzlich verankert werden!

Das gilt auch für das Unterhaltsrecht: Der Unterhaltsvorschuss wurde in dieser kurzen Legislaturperiode sehr lange diskutiert (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glocken­zeichen), aber eigentlich sind die Unterlagen schon da, nämlich von den Arbeitsgrup­pen der letzten Legislaturperiode. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.45.18Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.45.30

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir sind also wieder beim Punkt 4, Antrag 837/A der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird.

Wenn ich Sie daran erinnern darf: Der erste Redner hat das Casinowesen und die da­mit verbundene Gastronomie mit bewegten Worten geschildert, gelobt und uns klarge­macht, dass das grundsätzlich etwas Gutes ist und vor allem dem Lande Tirol dient. Der zweite Redner, eine Dame, hat uns erklärt, was diese EU-Richtlinie eigentlich will. Der dritte Redner hat – wie immer in gekonnter Art und Weise – die späte Erledigung dieser Richtlinie gerügt und uns die Novelle sowie die Art der Glücksspiele erklärt. (Ruf bei den Grünen: Was bisher geschah!)

Und dann flatterte noch ein Abänderungsantrag von Stummvoll und Krainer auf den Tisch. Ich hatte jetzt die Möglichkeit, diesen Abänderungsantrag durchzusehen. Er


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