Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 144

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bringt, wie Kollege Rossmann schon sagte, nichts Böses, sondern vielleicht eine weite­re Verbesserung.

Natürlich ist die ganze Angelegenheit der Glücksspiele mit dieser Novelle, mit dieser Abänderung beziehungsweise mit dieser Gesetzwerdung nicht erledigt. Hier muss eine Gesamterledigung kommen. Wir hören aber, dass die diesbezügliche Regierungs­vorlage, die sich überdies mit komplexen Fragen zur zukünftigen Ausgestaltung des Glücksspielwesens befasst, bislang noch nicht abgeschlossen werden konnte. Viel­leicht gelingt das in der nächsten Gesetzgebungsperiode.

Ich persönlich bin kein Freund des Glücksspieles. Ich bin – wie in vielen Dingen – der Meinung, dass man die Menschen zwar selbst entscheiden lassen, aber trotzdem eine Kontrolle einziehen sollte. Es muss kontrolliert werden, dass junge, zu junge Menschen durch Glücksspiele nicht in irgendeinen Strudel hinein geraten, aus dem sie sich mögli­cherweise ihr Leben lang nicht mehr befreien können. Menschen sollen im Glücksspiel keine Möglichkeit einer Lösung ihrer wirtschaftlichen Probleme sehen, und – das ist auch der Hintergrund der Geldwäsche-Richtlinie – diese Möglichkeiten sollen nicht be­nutzt werden, um Geld zu waschen.

Geld zu waschen hört sich so leicht an, wird auch so leicht hingesprochen. Was heißt denn das? Das ist Geld, auf dem sehr oft Blut klebt. Das ist Geld, das durch Erpres­sung, Mord, Entführungen und durch alle möglichen Dinge gemacht wird und dann in offizielles Geld umgewandelt wird. Hier muss eingegriffen werden, hier muss es Kon­trollen geben! Um diese entsprechenden Kontrollen zu machen, wurde dieser Antrag eingebracht. Soll hier eine Gesetzgebung erfolgen, ist der Abänderungsantrag einge­bracht worden. Es ist ein Anfang, aber mit Sicherheit noch nicht das Ende aller Tage – um eine Floskel zu verwenden, die wir in den letzten Tagen sehr oft gehört haben.

Wir werden diesem Abänderungsantrag und dem Antrag insgesamt zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.49.30

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Weinzinger war der fünfte Redner. Er fasste zusammen und stellte fest, dass das eine EU-Richtlinie ist, die schon längst zur Beschlussfassung anstand, und es wurde, wie Kollege Rossmann schon gesagt hat, bereits ein Verfahren gegen Österreich ange­strengt.

Wir halten diese Richtlinie und auch den Abänderungsantrag, obwohl er uns in letzter Sekunde zugegangen ist, für sinnvoll, weil wir aus den bereits erwähnten Gründen nicht zusehen können, dass es hier zu einzelnen Lücken und Schwachstellen in der Kontrolle und im Bereich des Schutzes von Spielern sowie von Casinos kommt.

Es gibt aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Bereich, der uns in nächster Zukunft noch beschäftigen sollte, nämlich der gesamte Komplex der Internet­wetten und Internetspiele, die mit diesem Gesetz noch nicht abgehandelt sind. Das ist bestenfalls eine erste Etappe. Ich halte die Bedrohung, die hier durch das Internet be­steht, für sehr, sehr bedenklich, zumal auch Kinder sehr leicht Zugang zu Internetspie­len haben.

Durch diesen leichten Einstieg, der nicht unmittelbar mit monetären Konsequenzen verbunden ist, werden Kinder zu späteren potentiellen Spielern sozusagen herange­züchtet. In späterer Folge, wenn diese Menschen selbst über ein Einkommen verfügen, können sie diese vielen Möglichkeiten aufgreifen und im Internet irgendwelchen Wett-


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