Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 145

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anbietern oder Spiel-Homepages erliegen. Es ist daher, glaube ich, wichtig, dass wir uns im Kontext mit der Europäischen Gemeinschaft auch um diesen Bereich kümmern und im Hinblick auf die Zukunft dafür Sorge tragen, dass das Spielen über das Internet nicht so einfach ermöglicht wird. (Beifall beim BZÖ.)

15.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatte­rer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.51.44

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte auf den ersten Teil der Diskussion Bezug nehmen und natürlich die Notwendig­keit der Entlastung des Mittelstandes sowie von Investitionsanreizen für Klein- und Mit­telbetriebe betonen. Das sind wesentliche Punkte für die Steuerreform, die wir mit 1. Jänner 2009 umgesetzt haben möchten, wobei die Partner leider nicht mitgegangen sind.

Zum vorliegenden Antrag: Die Bekämpfung der Geldwäsche macht natürlich auch ste­tige Anpassung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen notwendig. Mit der heutigen Änderung des Glücksspielgesetzes kommen wir zeitgerecht der Umsetzung der dritten EU-Geldwäscherichtlinie nach.

Wir haben bereits jetzt eine Rechtslage, die Geldwäsche in Casinos ganz erheblich erschwert. Ich nenne hier die strengen Kriterien für die Konzessionsvergabe durch den § 21 des Glücksspielgesetzes. Die dritte Geldwäsche-Richtlinie sieht nun weitergehen­de Kontrollmaßnahmen für die Spielbanken vor.

Die Betreiber von Casinos werden unter anderem bei der Identitätsprüfung der Spieler strengeren Regelungen unterworfen. Österreich bekennt sich damit zur umfassenden Bekämpfung von Geldwäsche und zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung.

Meine Damen und Herren! Es geht auch um die Reputation, um den Ruf unseres Lan­des. Es ist daher sehr wichtig, dass das vorliegende Glücksspielgesetz hier mit großer Mehrheit beschlossen wird. Es ist ein Bekenntnis für die Sicherheit in unserem Land und in der Europäischen Union! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


15.54.03

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Ich darf den bereits von meinen Vorrednern zitierten Abänderungsantrag einbringen und in den Eckpunkten erläutern.

Das sind im Wesentlichen bereits Teile aus einer Regierungsvorlage, die im Ausschuss liegt.

Darin geht es zum einen darum, dass Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes be­ziehungsweise der Europäischen Union, was die Spielerschutzbestimmungen betrifft, genauso behandelt werden wie Inländer. Das heißt, dass sie, wenn sie viel spielen, genauso ihren Ausweis herzeigen müssen. Wenn sie viel spielen, oft spielen und viel verlieren, müssen sie genauso nachweisen, dass sie sich das leisten können – verbun­den mit Beratungsgesprächen et cetera. Es handelt sich hier also um eine Gleichstel­lung.

Das Zweite ist das Werbeverbot. Das heißt, dass Spielbanken, die sich im Ausland be­finden, auch in Österreich für den Besuch Werbung machen dürfen. Das war bisher


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