Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 185

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und die Prager Regierung gaben dieses Haus dem tschechischen Kurzzeit-Besitzer zu­rück. Da wirken die Beneš-Dekrete menschenverachtend und Grundwerte verletzend!

Ähnlich ist es mit den AVNOJ-Bestimmungen, vor allem in unserem Nachbarstaat Slo­wenien. Slowenien macht im Grundsätzlichen eine hervorragende Minderheitenpolitik für die kroatische Minderheit und die italienische Minderheit. Es gibt dort aber für die deutsche Minderheit – das sind slowenische Staatsbürger in einem Umfang von etwa 2 500 Personen (Abg. Dolinschek: Es gibt auch eine ungarische Minderheit in Slowenien!), gleich stark wie die Italiener, gleich stark wie andere Minderheiten – kein derartiges Gesetz, und diese Menschen werden nicht als autochthone Minderheit anerkannt.

Genau dafür soll sich der Menschenrechtsausschuss in der nächsten Legislaturpe-
riode entsprechend einsetzen, natürlich auch für die 500 000 Heimatvertriebenen,
die in Österreich eine neue Heimat gefunden haben, und auch dort, wo es mit den Menschenrechten noch im Argen liegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Abg. Vock.)

17.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.57.26

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter Kapeller, das waren jetzt sehr beeindruckende Ausführungen zum Tagesordnungspunkt Menschenrechtsverletzungen in China! (Beifall bei den Grünen.) Man hat gesehen, wie sehr Sie das interessiert. Im Übrigen verweise ich darauf, dass genau das Thema letztes Jahr auch im Menschenrechtsausschuss war. Sie hätten sich ja damals an der Diskussion beteiligen können. (Abg. Dr. Mitterlehner: Menschen­rechte sind unteilbar!)

Sie haben in einem Punkt recht. Es ist immer ein bedauerlich langer Weg, bis in Sachen Menschenrechtssituation in China etwas weitergeht. Nicht nur in China, offen­kundig auch in diesem Hohen Haus, Herr Abgeordneter Kapeller, und Ihre Rede war der beste Beweis dafür! (Zwischenruf des Abg. Kößl.)

Es gab schon mehrere Anläufe, zum Thema Menschenrechte und Menschenrechtsver­letzungen in China einen Beschluss im Hohen Haus zustande zu bringen, in den letz­ten Jahren auch schon von meiner Vorgängerin in der Funktion, Terezija Stoisits. Es wurde nie etwas daraus! Es gibt eine ganz merkwürdige Zurückhaltung – ein Abbiegen in plötzlich andere Themen, wie es mein Vorredner gemacht hat, ein Ausweichen in irgendwelche vagen Formulierungen, dann kommen plötzlich Christenverfolgungsan­träge als Ausweichroute daher –, bis man tatsächlich einmal dazu bereit ist, sich mit der Frage auseinanderzusetzen: Wie steht es denn um Menschenrechtsverletzungen in China?

Gerade jetzt, im Vorfeld der Olympischen Spiele, wo China zugesagt hat, dass es zu Verbesserungen in der Menschenrechtssituation kommen wird, sollten wir uns wohl ernsthaft damit auseinandersetzen, auch um eine Entscheidung richtig treffen zu kön­nen, nämlich die Entscheidung darüber: Werden Vertreter oder Vertreterinnen der ös­terreichischen Bundesregierung an der Eröffnungszeremonie dieser Olympischen Spiele teilnehmen? – Das sollte ja keine Entscheidung schlicht nach Protokoll sein, so wie die internationale Diskussion gelaufen ist, sondern das sollte eine Entscheidung aufgrund einer Beurteilung der Situation der Menschenrechte sein. Oder wollen Sie unbesehen jedem Regime durch die eigene Anwesenheit eine Legitimation verleihen?

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, dass es da nicht um ein paar kleine Menschenrechtsverletzungen geht. Da geht es um die systema-


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