Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 199

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Unabhängig davon gibt es natürlich auch andere Formen des Zusammenlebens, und diese sind auch anzuerkennen, wenngleich es für die Ehe und für die Familie als Grundlage der Kindererziehung gerechtfertigt ist, auch eine entsprechende Sonderstel­lung und Förderung staatlicherseits zu erfahren. Dazu stehen wir, und das ist auch unser Konzept. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe bei den Grünen: Warum?) Warum? – Ganz einfach deswegen, weil das eine Überlebensfrage für die Gesellschaft ist, weil das einfach die beste Form ist, Kinder zu haben, Kinder zu erziehen und vorzubereiten für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, es ist nicht notwendig, hier ganz aufgeregt etwas hineinzuinterpretieren. Wir stehen dazu, auch in den Verhandlungen über eine eingetragene Partnerschaft, dass dieser Schutz der Ehe und der Familie verfassungsrechtlich abgesichert werden soll. Vielleicht nicht in dieser Form, sondern wir wären dafür, das direkt in der Bundes­verfassung zu verankern. Wir haben das auch in die Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner miteingebracht. Eine definitive Stellungnahme der Sozialdemokrati­schen Partei steht hiezu aus.

Es ist aufgrund der Verkürzung der Legislaturperiode nicht mehr dazu gekommen, mit einem endgültigen Gesetzesbeschluss eine Verfassungsbestimmung zu verankern. Wir stehen aber den weiteren Verhandlungen in der nächsten Legislaturperiode positiv gegenüber. Ich meine, wir sollten uns gemeinsam bemühen, Ehe und Familie auch für die Zukunft abzusichern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.49.11

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Die FPÖ hat sich offensichtlich der Pflege der Rechtsgeschichte verschrieben, denn nur so ist zu erklären, dass sie eine Bestimmung aus dem Jahre 1811 in den Verfas­sungsrang heben will; eine Bestimmung, die der Realität schon lange nicht mehr ge­recht wird. Wenn wir von „unzertrennlich“ reden, dann meinen wir in Österreich durch­schnittlich sieben Jahre, so lange dauert nämlich eine Ehe. Ich erinnere außerdem daran: 50 Prozent aller Ehen werden geschieden. Auch wenn wir davon ausgehen, dass laut dieser Definition zu einer Ehe Kinder gehören, wissen wir, dass das nicht mehr der Realität entspricht.

Gott sei Dank leben wir heute in einer Zeit, in der gleichgeschlechtliche Liebe ohne Diskriminierung und ohne strafrechtliche Verfolgung möglich ist! (Beifall bei den Grü­nen.)

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist jene der FPÖ, die sieht, dass diese Defi­nition der Realität offensichtlich nicht mehr standhält und den sensationellen Vorschlag macht, das Ganze in den Verfassungsrang zu heben. – Glauben Sie, dass es deswe­gen eine Scheidung weniger geben wird? Sicher nicht!

Ich mache einen Gegenvorschlag: Schauen wir, wo Reformbedarf gegeben ist, versu­chen wir, die Gesetze so anzupassen, dass sie den Lebensrealitäten der Menschen näherkommen und für all jene Formen, die es heute praktisch gibt, auch das richtige Rechtsinstitut abbilden, damit die Rechtsordnung auch der Lebensrealität gerecht wird!

Ich glaube nicht, dass wir eine Definition von „Ehe“ im Verfassungsrang brauchen, son­dern wir brauchen eine neue Definition von „Ehe“. Ich möchte Ihnen Folgendes vor­schlagen, denken Sie darüber nach! Folgende „Ehe“-Definition wäre sinnvoll: Die Ehe wird zwischen zwei Menschen geschlossen, um in Gemeinschaft einander beizustehen und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten gemäß diesem Gesetz zu regeln. – Das wäre eine vernünftige „Ehe“-Definition.

 


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