Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 200

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Ich glaube, es steht uns als Gesetzgeber nicht zu, darüber zu richten, welche Art von Beziehung wir wollen und welche Art von Liebe wir wollen. Seien wir froh, wenn es Menschen gibt, die zueinander stehen, das auch vor dem Gesetz bezeugen wollen, die sozusagen gemeinsam einen Pakt eingehen wollen! (Beifall bei den Grünen.)

Letzter Punkt: Wenn Sie etwas für Eltern mit Kindern machen wollen, so gibt es genug Möglichkeiten. Machen wir die Arbeitswelt kindergerechter! Ich sage nur: flexible Ar­beitszeiten, Überstundendruck, Lohndruck – das sind Betätigungsfelder, wo wir etwas für Eltern mit Kindern machen können.

Oder reden wir über Gewalt in der Familie! Da können wir etwas für Familien machen, da gibt es Handlungsbedarf. 20 Prozent aller Frauen, heißt es, erleben zumindest ein­mal Gewalt seitens eines nahen männlichen Angehörigen. Da gibt es Handlungsbe­darf.

Irgendwelche abstrakten, ideologisch motivierten Verfassungsbestimmungen haben in der heutigen Realität nichts verloren. Daher gehen wir einen anderen Weg. Wir versu­chen, den Menschen entgegenzukommen, damit sie ihr Leben so gestalten können, wie sie das wollen. Wir bieten ihnen Lösungen an und halten nicht aus irgendwelchen ideologischen Gründen irgendwelche Lehrformeln hoch. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.52.22

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Es sei mir gestattet, in dieser ersten Lesung in einigen wenigen Punkten auf diesen Antrag der FPÖ einzugehen.

Zum einen sei mir erlaubt, festzustellen, dass die Politik geradezu gefordert ist, auf die bestehenden gesellschaftlichen Realitäten einzugehen und diese im Gesetzestext auch entsprechend abzubilden, entsprechend zu reagieren, und nicht – und das darf man jetzt, bitte, nicht falsch verstehen – auf, unter Anführungszeichen, „überkommene“ Gesellschaftsformen zu replizieren und diese sogar in den Verfassungsrang zu heben; „überkommen“ nämlich in dem Sinn, dass das Familienrecht und Teile des ABGB, Herr Kollege Graf, wirklich reformbedürftig sind.

Das sieht man nicht nur an der Rechtschreibung – das Ursprungsjahr wurde bereits genannt –, sondern auch, weil dieser Paragraph, den Sie jetzt in den Verfassungsrang heben wollen, eben vorsieht, dass eine Familie gerade dann besteht, wenn Kinder ge­zeugt werden. Tatsache, gesellschaftliche Tatsache ist aber, dass es heutzutage auch Patchworkfamilien gibt, einen Zusammenschluss von Personen, die auch somit ebenso eine Familie gründen, weil auch dort Kinder dabei sind. Das heißt, von „Zeugung“, wie in diesem Paragraphen, sollte nicht ausschließlich die Rede sein.

Im Übrigen gilt es natürlich auch für uns, gegen eine Zerfledderung der Verfassung zu arbeiten und – im Gegenteil – eine Verfassungsbereinigung zu erwirken und nicht mehr und mehr Regelungen in den Verfassungsrang zu erheben. Wir haben erst heute wie­der gesehen, wir haben in den letzten Monaten gesehen, was nicht alles in der Verfas­sung abgesichert wurde. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Schlussendlich – letzter Punkt, Herr Kollege Graf – sei mir erlaubt, klarzustellen, dass natürlich unserer Meinung nach die Familie und erst recht die Kinder im Mittelpunkt des Wirkens der Politik stehen müssen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.54

 


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