Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 12. September 2008 / Seite 82

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Großparteien und der nächsten Regierungsbildung gibt. Wir fordern Sie auf: Stimmen Sie unseren Anträgen zu! (Beifall beim BZÖ.)

16.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Ing. Westenthaler eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dolinschek und Kollegen betreffend die Beseiti­gung der Pensionsprivilegien in der Österreichischen Nationalbank und Kürzung der bald über 2 Mrd Euro schweren OeNB Pensionsreserve

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage betreffend Versagen von Wirt­schaftsminister Bartenstein bei der Bekämpfung der Teuerung

in der 70. Sitzung des Nationalrates am 12.09.2008

Bereits im Jänner 1996 wurde von Abg. Dolinschek und Kollegen im Sinne der Beseiti­gung von Privilegien in der Österreichischen Nationalbank ein Entschließungsantrag mit der Zielsetzung eingebracht, „durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen eine Harmonisierung der Pensionssysteme dadurch zu erreichen, dass das Pensionsrecht des ASVG auch auf die Bediensteten der OeNB anzuwenden ist.“

Die in der Folge von der OeNB selbst in Angriff genommene „Pensionsreform“ änderte nichts am Umstand, dass neu eintretende OeNB-Mitarbeiter gegenüber ASVG-Pensio­nisten nach wie vor große Vorteile genießen. Diese Tatsache hat den Rechnungshof in einem entsprechenden Prüfbericht (Reihe Bund 2006/9 Bd. 3 (Österreichische Natio­nalbank; Pensionsvorsorge) zu folgender Kritik veranlasst:

„Die OeNB führte (…) für die ab 1. Mai 1998 aufgenommenen Dienstnehmer ein bei­tragsorientiertes Pensionskassenmodell ein. Dieses orientierte sich an den für die OeNB Dienstnehmer schon zuvor bestehenden günstigen Rahmenbedingungen. Da­durch blieb die erhebliche Besserstellung des neuen Pensionssystems der OeNB ge­genüber dem ASVG-System weiterhin bestehen.“

Mit der im Jahr 1998 eingeführten neuen Dienstordnung wurde für neu eintretende Mit­arbeiter ein sogenannter Schlusspensionskassenbeitrag eingerichtet. „Er sorgt dafür, dass Mitarbeiter auch in Zukunft mit bis zu 80 % des Letztbezugs in Pension gehen,“ so der Rechnungshofpräsident gegenüber der Tageszeitung Kurier vom 23.02.2008.

Diese Pensionsprivilegien spiegeln sich eindrucksvoll in der Höhe der Brutto-Durch­schnittspensionen der OeNB wider, die bei rund 69.700 Euro (4646 Euro 15 mal pro Jahr) liegen. Durch das lukrative Pensionssystem entstehen letztlich Nachteile für die Steuerzahler, denn – so der Rechnungshof – beeinträchtigt jede Zahlung (somit auch die Dotierung der Pensionsreserve, die im Jahr 2006 rund 1,9 Mrd. Euro für 1.297 Pen­sionsbezieher ausmachte) den Gewinn der Nationalbank und damit die Höhe der Ge­winnausschüttung an den Bund. Im Jahr 2015 wird laut Rechnungshof die Pensions­reserve ihren Höchststand mit über 2 Mrd Euro erreichen.

Im Sinne einer raschen Harmonisierung der Pensionssysteme, einer Beseitigung der OeNB-Pensionsprivilegien und einer damit verbundenen raschen Senkung der Pensionsre­serve in Milliardenhöhe und stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


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