Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag.a Birgit Schatz, Ing. Mag. Kuzdas, Kirchgatterer, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundes-Mitfinanzierung von Öffi-Infrastruktur (zB RegioLiner, Tram-Bahnen, …) durch ein „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“,
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Versagen von Wirtschaftsminister Bartenstein bei der Bekämpfung der Teuerung (4947/J XXIII.GP)
Angesichts der Teuerung durch die massiv gestiegenen Treibstoffpreise und die Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr (Lärm, Abgase, Platzbedarf,…) müssen diverse Verbesserungen des Öffentlichen Verkehrs umgehend realisiert werden. Dabei fallen für Kommunen, Länder und den Bund erhebliche Infrastrukturkosten an. Neben Ausbauprojekten für Straßenbahn- und O-Bus-Netze geht es dabei insbesondere um StadtRegionalBahn-Projekte, die eine kundenfreundliche Durchbindung zwischen innerstädtischen Straßenbahnnetzen und Strecken ins Umland ermöglichen.
Entsprechende Projekte sollen in Ballungsräumen umgesetzt werden. Es gibt vermehrt politische Äußerungen Richtung StadtRegionalBahn-Projekte („Flitzer“ u.dgl.) in Großräumen.
Verkehrsminister Faymann hatte sich bereits vor dem Klimagipfel 2008 zum Thema festgelegt: „Es war richtig, dass der Bund sich mit 50 Prozent am Bau der Wiener U-Bahn beteiligt hat, aber die anderen Städte haben natürlich dasselbe Recht.“ Dabei sei zuvorderst der Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren. Alle Städte in Österreich hätten dafür Konzepte in der Tischlade, es fehle aber die Finanzierung sowohl beim Bund als auch bei Ländern bzw. Städten. "Wir werden daher den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in den Ballungsräumen jetzt massiv unterstützen." (vgl. Ministerratsfoyer-Auftritt BM Faymann/BM Pröll am 16.4.2008; APA-OTS148, 16.4.2008, Die Presse 17.4.2008 u.a.)
Nach wie vor sind derartige Projekte nur über unzureichend dotierte und sachlich ungeeignete – weil die Projekte über technische Parameter unnötig verteuernde - Töpfe der „Öffi-Finanzierung-Landschaft“ bundes-kofinanzierungsfähig, wobei zudem keine Vergabe nach zuvor festgelegten sachlichen Kriterien, sondern per „Einzelfalls-Aushandlung“ erfolgt. Dabei hat der Nationalrat bereits 1999 anlässlich der Beschlussfassung über das ÖPNRV-Gesetz die Bundesregierung in einer einstimmigen Entschließung zu einer solchen Infrastrukturförderung aufgefordert. Es wurde dazu bereits in der Vergangenheit ein „Straßenbahnfinanzierungsgesetz“ bzw. ein „Bundesgesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“ angeregt, bislang gab es dafür aber noch keine Mehrheit des Gesetzgebers.
Ebenso trat der Städtebund schon wiederholt für
eine klare und gerechte Lösung ein. Unter Verweis darauf, dass
„allein in den nächsten 10 Jahren in den österreichischen
Städten und Gemeinden Investitionen im öffentlichen Verkehr im
Ausmaß von fast
2 Milliarden Euro (ohne Wien) geplant (sind)“, fordert der
Städtebund (Resolution des 57. Österreichischen Städtetages in
Linz 2007) „die Sicherstellung der für die Finanzierung des
städtischen öffentlichen Personen- und Nahverkehrs sowie dessen
notwendiger Ausbaumaßnahmen in Städten und Ballungsräumen
erforderlichen Mittel und die Ausdehnung der Bestellerförderung auch auf
Straßenbahnen“. In der Resolution des 58. Österreichischen
Städtetages in Innsbruck 2008 wurde ein fixer Finanzierungsanteil des
Bundes für den ÖV-Infrastrukturausbau nach einem Einwohner/Arbeitsplatz/Schüler-Schlüssel
und eine Konzentration dieser Mittel auf strombetriebenen
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