Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung, 12. September 2008 / Seite 108

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Mag.a Birgit Schatz, Ing. Mag. Kuzdas, Kirch­gatterer, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundes-Mitfinanzierung von Öffi-Infrastruktur (zB RegioLiner, Tram-Bahnen, …) durch ein „Bundesgesetz zur Fi­nanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“,

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Johannes Jaro­lim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betref­fend Versagen von Wirtschaftsminister Bartenstein bei der Bekämpfung der Teuerung (4947/J XXIII.GP)

Angesichts der Teuerung durch die massiv gestiegenen Treibstoffpreise und die Belas­tungen durch den motorisierten Individualverkehr (Lärm, Abgase, Platzbedarf,…) müs­sen diverse Verbesserungen des Öffentlichen Verkehrs umgehend realisiert werden. Dabei fallen für Kommunen, Länder und den Bund erhebliche Infrastrukturkosten an. Neben Ausbauprojekten für Straßenbahn- und O-Bus-Netze geht es dabei insbesonde­re um StadtRegionalBahn-Projekte, die eine kundenfreundliche Durchbindung zwi­schen innerstädtischen Straßenbahnnetzen und Strecken ins Umland ermöglichen.

Entsprechende Projekte sollen in Ballungsräumen umgesetzt werden. Es gibt vermehrt politische Äußerungen Richtung StadtRegionalBahn-Projekte („Flitzer“ u.dgl.) in Groß­räumen.

Verkehrsminister Faymann hatte sich bereits vor dem Klimagipfel 2008 zum Thema fest­gelegt: „Es war richtig, dass der Bund sich mit 50 Prozent am Bau der Wiener U-Bahn beteiligt hat, aber die anderen Städte haben natürlich dasselbe Recht.“ Dabei sei zuvorderst der Ausbau des öffentlichen Verkehrs zu forcieren. Alle Städte in Österreich hätten dafür Konzepte in der Tischlade, es fehle aber die Finanzierung sowohl beim Bund als auch bei Ländern bzw. Städten. "Wir werden daher den Ausbau des öffentli­chen Personennahverkehrs in den Ballungsräumen jetzt massiv unterstützen." (vgl. Ministerratsfoyer-Auftritt BM Faymann/BM Pröll am 16.4.2008; APA-OTS148, 16.4.2008, Die Presse 17.4.2008 u.a.)

Nach wie vor sind derartige Projekte nur über unzureichend dotierte und sachlich unge­eignete – weil die Projekte über technische Parameter unnötig verteuernde - Töpfe der „Öffi-Finanzierung-Landschaft“ bundes-kofinanzierungsfähig, wobei zudem keine Ver­gabe nach zuvor festgelegten sachlichen Kriterien, sondern per „Einzelfalls-Aushand­lung“ erfolgt. Dabei hat der Nationalrat bereits 1999 anlässlich der Beschlussfassung über das ÖPNRV-Gesetz die Bundesregierung in einer einstimmigen Entschließung zu einer solchen Infrastrukturförderung aufgefordert. Es wurde dazu bereits in der Vergan­genheit ein „Straßenbahnfinanzierungsgesetz“ bzw. ein „Bundesgesetz zur Finanzie­rung von ÖPNV-Infrastruktur in städtischen Großräumen“ angeregt, bislang gab es da­für aber noch keine Mehrheit des Gesetzgebers.

Ebenso trat der Städtebund schon wiederholt für eine klare und gerechte Lösung ein. Unter Verweis darauf, dass „allein in den nächsten 10 Jahren in den österreichischen Städten und Gemeinden Investitionen im öffentlichen Verkehr im Ausmaß von fast
2 Milliarden Euro (ohne Wien) geplant (sind)“, fordert der Städtebund (Resolution des 57. Österreichischen Städtetages in Linz 2007) „die Sicherstellung der für die Finanzie­rung des städtischen öffentlichen Personen- und Nahverkehrs sowie dessen notwendi­ger Ausbaumaßnahmen in Städten und Ballungsräumen erforderlichen Mittel und die Ausdehnung der Bestellerförderung auch auf Straßenbahnen“. In der Resolution des 58. Österreichischen Städtetages in Innsbruck 2008 wurde ein fixer Finanzierungsan­teil des Bundes für den ÖV-Infrastrukturausbau nach einem Einwohner/Arbeits­platz/Schüler-Schlüssel und eine Konzentration dieser Mittel auf strombetriebenen


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