7. Punkt
Antrag der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsanpassung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte ohne Wartefrist (911/A)(E)
8. Punkt
Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (916/A)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 8 der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist bis 23. September 2008 zur Berichterstattung gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Riepl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.15
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es geht jetzt, wie schon ausgeführt, um das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008, zu dem ich einige Bemerkungen machen möchte. Ich denke, heute könnte auch für unsere Pensionistinnen und Pensionisten ein guter Tag werden.
Ich bringe nämlich gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag unserer Kollegin Renate Csörgits sowie des Kollegen Kickl ein, eben zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008, bei dem es darum geht, dass wir nach der Vorziehung der nächsten Pensionserhöhung, die wir ja schon mit November beschlossen haben, nunmehr auch die Höhe der Pensionserhöhung vorschlagen wollen. Und ich lade gleich alle Fraktionen des Hohen Hauses ein, diesem Abänderungsantrag dann auch die Zustimmung zu geben.
Wir schlagen vor, die Erhöhung ab November mit 3,4 Prozentpunkten vorzunehmen. Wir wollen, dass dieser Prozentsatz bis zur Höhe der Pensionen von 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage wirksam wird und darüber hinaus ein Fixbetrag gelten soll.
Wir wollen aber zudem noch eine Einmalzahlung zur Auszahlung bringen, die sozial gestaffelt ist, die in der Höhe für jene, die die geringsten Pensionen haben, die also Ausgleichszulagenbezieher sind beziehungsweise bis zu 747 € monatliche Pension bekommen, 20 Prozent von diesem Betrag ausmacht und die sozial gestaffelt für die höchsten Pensionen zwischen 150 und 50 € ausmachen soll.
Ich denke, wenn wir diese Beschlussfassung heute hier einstimmig vornehmen können, worum ich Sie ersuchen und wozu ich Sie einladen möchte, dann ist für eine große Zahl von Menschen in unserem Land auch klar, dass das Hohe Haus und dass wir als Parlamentarier ihre Anliegen und ihre Probleme erkennen und dass wir auch bereit sind, hier der Teuerung und den Problemen, die es im Zusammenhang mit der Teuerung gibt, entsprechend Rechnung zu tragen. Ich darf Sie bitten, unserem Abänderungsantrag auch zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
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