Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 190

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Sehr geehrte Damen und Herren, heute wird auch ein guter Tag für Arbeitnehmer mit langer Versicherungsdauer sein, denn wir beschließen heute – oder wir schlagen je­denfalls vor und hoffen, dass auch alle diesen Beschluss mittragen – eine Verlän­gerung der sogenannten Hacklerregelung, vorerst einmal bis zum Jahr 2013. Das be­deutet, dass die Geburtsjahrgänge bei Männern bis 1953 und bei Frauen bis 1958 in den Genuss dieser Regelung kommen könnten. Es geht dabei darum, dass man mit 45 Jahren als Mann oder mit 40 Jahren als Frau abschlagsfrei – und das ist das, was man, glaube ich, besonders betonen muss – in Pension gehen kann. Ich denke, das ist ein Akt der Gerechtigkeit.

Unser Ziel ist aber, diese Regelung auch in das Dauerrecht zu bringen. Hiezu liegt heute noch keine Vorlage vor, aber es wäre tatsächlich wichtig, dass man hier in der nächsten Gesetzgebungsperiode in Ruhe auch die Maßnahmen dahin gehend setzt, dass das ein Dauerrecht werden sollte. (Abg. Amon: Warum schlagen Sie es nicht vor? Das ist ja komisch!)

Unser Ziel als Sozialdemokratische Partei ist es, dafür zu sorgen, dass man von der Arbeit in die Pension wechselt – und nicht über den Umweg der Arbeitslosigkeit. Zu­dem wollen wir, dass man von der Arbeit gesund in die Pension kommt. Ich denke, dass klar ist, dass der Staat die Hauptsäule bei den Pensionen tragen soll und tragen muss und dass natürlich eine zweite und dritte Säule, wie es heute schon diskutiert worden ist – Betriebspension, private Vorsorge ist damit gemeint –, als Ergänzung nicht abzulehnen ist und natürlich auch zu sehen ist. Aber meiner Meinung nach – und darauf möchte ich besonders hinweisen – sollte die zweite oder dritte Pensionssäule nie als Ersatz für die erste, also für unsere soziale Pensionsversicherung, dienen. Ich denke, das festzuhalten, ist ganz wichtig.

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass man natürlich auch schauen muss, wie es mit der Finanzierung aussieht. Wir sind ja immer mit der Unfinanzierbarkeit des Pensionssystems und Ähnlichem konfrontiert.

Ich habe mir heute von der Pensionsversicherung für Arbeiter und Angestellte Zahlen darüber geben lassen, wie hoch die Beiträge eigentlich sind, die in das System herein­kommen, und wie hoch der Pensionsaufwand ist. Man stellt fest, dass die Deckungs­rate insgesamt 97,9 Prozentpunkte beträgt. Das heißt, die Beiträge, die in das System hereinkommen, decken zu 97,9 Prozent die Ausgaben für Pensionen. Ich denke, dass man da bei Arbeitern und Angestellten, jedenfalls bei dieser Personengruppe, mit gu­tem Gewissen sagen kann, dass die Pensionen für die Zukunft finanziell sehr, sehr gut abgesichert sind. All jene, die anderes behaupten, sind wahrscheinlich Lobbyisten der zweiten und dritten Säule. Ich glaube, wir sollten uns dafür nicht hergeben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass der soeben von Herrn Abgeordnetem Riepl eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Csörgits, Kickl, Kolleginnen und Kollegen ausreichend unterstützt ist, in seinen Kernpunkten er­läutert wurde und daher mit in Verhandlung steht. Wegen seines Umfanges lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Kickl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 889/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kickl betreffend ein Sozialrechts-Änderungsge­setz 2008

 


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