Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 206

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Ein abschlagsfreier Pensionsantritt für Langzeitversicherte – wer ist das?

Die sogenannten Experten, die immer wieder in den Medien, im Fernsehen und so wei­ter auftreten, sagen, das koste sehr viel und treffe die Falschen, nämlich nur die Ange­stellten. Diese Experten haben noch nie gehackelt, haben noch nie körperlich gear­beitet, sondern waren immer nur Angestellte, haben heute eine hohe Pension oder ein anderes entsprechendes Einkommen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Diese „Hacklerregelung“, Langzeitversichertenregelung, trifft Schlosser, trifft Tischler, trifft Zimmerer, trifft Mechaniker, trifft Spengler, trifft Installateure und trifft Elektriker. Sind das vielleicht keine Arbeiter? Sind es also nur Angestellte? Und da geht es jetzt darum, dass jemand, wenn er 45 Beitragsjahre hat, abschlagsfrei in Pension gehen kann. Das wird aufgrund des neunten Schuljahres – der erste Jahrgang, der neun Schuljahre hatte, sind die 1952 Geborenen – niemand mehr vor 60,5 Jahren erreichen. Das ist die Tatsache. Diese Regelung ist jetzt zu verlängern, weil es diese Leute ver­dient haben.

Mit dem 62. Lebensjahr gibt es die Korridorpension. Da kann jeder in Pension ge-
hen, zwar mit Abschlägen, ja, aber auch mit 37,5 Versicherungsjahren. Und jenen, die 45 Beitragsjahre geleistet haben, wollen wir das nicht gönnen? – Diese Regelung muss unbefristet gelten, geschätzte Damen und Herren! Das muss das Ziel sein! (Beifall beim BZÖ.)

Wenn das jetzt nicht geht, dann muss man diese Regelung im Jahr 2013 verlängern, wie Herr Kollege Öllinger richtig gesagt hat. Für die Frauen beginnt das Pensionsalter, das derzeit nicht jenem der Männer entspricht, ab dem Jahr 2018 zu steigen, ab 2024 ist das Regelpensionsalter der Frauen ebenfalls von 60 auf 65 Jahre anzuheben, und bis dahin können wir diese Regelung ohne Weiteres beibehalten, denn es werden auf­grund der längeren Ausbildungszeit und auch des neunten Schuljahres immer weniger Leute, die mit dem 60. Lebensjahr in Pension gehen können.

Geschätzte Damen und Herren! Diese Regelung kostet weniger, als die meisten glau­ben. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Haimbuchner.)

18.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dolinschek ein­gebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Csörgits, Dolinschek, Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Zuschuss zu den Energiekosten ist ausreichend unter­stützt, gilt daher als ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. Wegen des besonderen Umfangs lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Dolinschek, Kickl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 889/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kickl betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach der Z 8 wird folgende Z 9 angefügt:

 


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