Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 210

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Art. 14 (Änderung des Verbrechensopfergesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach der Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:

»3. Nach § 15d wird folgender § 15e samt Überschrift angefügt:

„Zuschuss zu den Energiekosten

§ 15e. Die Bestimmungen des § 638 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gelten entsprechend auch für Bezieher einer einkommensabhängigen Zusatzleistung (§ 3a) nach dem Verbrechensopfergesetz, die oder deren Ehegatten keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung haben.“«

Begründung

Als weitere Sofortmaßnahme zur Eindämmung des Preisauftriebes soll an jene Pensio­nisten- und Pensionistinnenhaushalte, die einen Großteil ihres Einkommens für die Deckung der täglichen Bedürfnisse verwenden müssen, ein Zuschuss zu den Energie­kosten geleistet werden.

Für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 soll monatlich ein Heizkostenzuschuss von jeweils 30 € gebühren. An Personen, die im November 2008 eine Ausgleichzulage be­ziehen, soll dieser Zuschuss als Einmalzahlung (210 €) ausgezahlt werden.

Wird die Ausgleichszulage erstmals in einem Folgemonat bis April 2009 bezogen, ge­bührt der Heizkostenzuschuss aliquot auch als Einmalzahlung.

Davon ausgehend, dass ca. 240 000 Pensionisten und Pensionistinnen anspruchsbe­rechtigt sind, ergibt sich im Bereich der Pensionsversicherung ein Aufwand von rund 50 Mio. €.

Im Bereich der Versorgungsgesetze ist mit ca. 10 600 Rentenbeziehern und Rentenbe­zieherinnen zu rechnen. Daher ist ein Aufwand in diesem Bereich von rund 2,2 Mio. € zu erwarten. Im öffentlichen Dienst beträgt der Aufwand rund 0,45 Mio. €.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dolinschek, den zweiten Abänderungsantrag haben Sie zwar angesprochen, aber nicht ordnungsgemäß einge­bracht; das muss daher einer Ihrer nächsten Redner tun. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam.

Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.45.42

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Ge­schätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Regierungskollegen und -kollegin­nen! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Ich melde mich zu Wort, um einige Fragen zum Thema Langzeitversichertenregelung vulgo „Hacklerregelung“ auf­zuklären und einige Mythen und Legenden, die hier zu verbreiten versucht wurden, zu entzaubern – dies deswegen, weil mir die Verlängerung der Langzeitversichertenrege­lung, seit ich den Gesetzentwurf zur erstmaligen Verlängerung, von 2008 bis 2010, mit Wirkung 1. Juli 2007 im Hohen Haus eingebracht habe, ein sehr großes Anliegen ist.

 


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