Art. 14 (Änderung des Verbrechensopfergesetzes) wird wie folgt geändert:
Nach der Z 2 wird folgende Z 3 angefügt:
»3. Nach § 15d wird folgender § 15e samt Überschrift angefügt:
„Zuschuss zu den Energiekosten
§ 15e. Die Bestimmungen des § 638 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes gelten entsprechend auch für Bezieher einer einkommensabhängigen Zusatzleistung (§ 3a) nach dem Verbrechensopfergesetz, die oder deren Ehegatten keinen Anspruch auf eine Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung haben.“«
Begründung
Als weitere Sofortmaßnahme zur Eindämmung des Preisauftriebes soll an jene Pensionisten- und Pensionistinnenhaushalte, die einen Großteil ihres Einkommens für die Deckung der täglichen Bedürfnisse verwenden müssen, ein Zuschuss zu den Energiekosten geleistet werden.
Für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 soll monatlich ein Heizkostenzuschuss von jeweils 30 € gebühren. An Personen, die im November 2008 eine Ausgleichzulage beziehen, soll dieser Zuschuss als Einmalzahlung (210 €) ausgezahlt werden.
Wird die Ausgleichszulage erstmals in einem Folgemonat bis April 2009 bezogen, gebührt der Heizkostenzuschuss aliquot auch als Einmalzahlung.
Davon ausgehend, dass ca. 240 000 Pensionisten und Pensionistinnen anspruchsberechtigt sind, ergibt sich im Bereich der Pensionsversicherung ein Aufwand von rund 50 Mio. €.
Im Bereich der Versorgungsgesetze ist mit ca. 10 600 Rentenbeziehern und Rentenbezieherinnen zu rechnen. Daher ist ein Aufwand in diesem Bereich von rund 2,2 Mio. € zu erwarten. Im öffentlichen Dienst beträgt der Aufwand rund 0,45 Mio. €.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dolinschek, den zweiten Abänderungsantrag haben Sie zwar angesprochen, aber nicht ordnungsgemäß eingebracht; das muss daher einer Ihrer nächsten Redner tun. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam.
Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
18.45
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Regierungskollegen und -kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Ich melde mich zu Wort, um einige Fragen zum Thema Langzeitversichertenregelung vulgo „Hacklerregelung“ aufzuklären und einige Mythen und Legenden, die hier zu verbreiten versucht wurden, zu entzaubern – dies deswegen, weil mir die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung, seit ich den Gesetzentwurf zur erstmaligen Verlängerung, von 2008 bis 2010, mit Wirkung 1. Juli 2007 im Hohen Haus eingebracht habe, ein sehr großes Anliegen ist.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite