Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 269

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Ich warte jetzt ganz einfach, bis wieder etwas mehr Ruhe herrscht. Dann wird der nächste Redner aufgerufen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Gaßner zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen. – Bitte.

 


21.12.08

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Kollege Auer meinte, ich dürfte hier nicht mehr reden. (Abg. Jakob Auer: Aber ja!) Herr Hörl hat behauptet, die Getränkesteuer wurde nicht weitergegeben ... (Abg. Hörl: Wer hat das gesagt?) Ja, das haben Sie gesagt. (Abg. Dr. Graf: Er hat gesagt, er hat es nicht weitergegeben!)

Ich berichtige tatsächlich, dass der Handel die Getränkesteuersenkung sehr wohl wei­tergegeben hat, denn sonst müssten die Gemeinden ihnen nicht jetzt noch die Geträn­kesteuer zurückgeben, die sie vorher genommen haben. So schaut es aus! (Beifall bei der SPÖ. – Vizekanzler Mag. Molterer: Na bitte, bleiben Sie wenigstens ernst!)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Krainer. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) Herr Klubobmann Schüssel, wir haben heute schon vieles nicht näher bewertet. Ich ersuche auch um etwas mehr Ruhe, dann kann man alles auch etwas besser verfolgen.

Am Wort ist nun Herr Abgeordneter Krainer mit einer Wunschredezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


21.13.20

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Mitterlehner, wenn Sie hier sagen, dass das Geld kostet, die Preisschilder zu wechseln, so stimmt das, ja. Aber ich verstehe nicht, wieso Sie das früher nie beklagt haben. Wenn in den Supermärkten Geld dafür da ist, Schilder mit höheren Preisen auf­zuhängen, was wir alle im letzten Jahr erlebt haben, verstehe ich nicht, wieso plötzlich kein Geld da sein soll, einmal Schilder mit niedrigeren Preisen aufzuhängen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich darf hiezu folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Krainer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 893/A der Abgeordneten Krainer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Zwischen Eingang und Z 1 wird eingefügt:

„Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bun­desgesetzblatt BGBl Nr. I 99/2007, wird wie folgt geändert:“

1. In Z 11 wird Wortfolge „Nach der Anlage zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG 1“ durch die Wortfolge „Nach der Anlage 1 zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG“ ersetzt.

3. In Z 11 wird nach der Überschrift im Satz „Verzeichnis der dem Steuersatz von 5% unterliegenden Gegenstände der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwen­deten“ das Wort „Art“ angefügt.

 


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