sungsrechtliche Bedenken bestanden haben beziehungsweise bestehen; an diesen Bedenken hat sich grundsätzlich nichts geändert.
Damals ist es darum gegangen, dass die Taggelder einfach von einem Paragraphen des Einkommensteuergesetzes – wenn ich mich recht erinnere, war das der § 26 – in den § 3 verlegt worden sind. Ich sehe auch keinen Grund, warum die Ausweitung, die Gegenstand in diesem Antrag ist, nämlich die Ausweitung auf die Nächtigungsgelder, ein Tatbestand sein soll, der nicht ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken nach sich zieht.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass, als wir diese Reisekostennovelle im Ausschuss diskutiert haben, Herr Kollege Stummvoll – er ist jetzt nicht hier – gemeint hat: Na ja, was diese verfassungsrechtlichen Bedenken betrifft, die im Übrigen damals Professor Werner Doralt geäußert hat, wird es eine Reihe von Gegengutachten geben. – Bis heute ist kein Gegengutachten gekommen.
Im Übrigen war diese Reisekostennovelle mit Ende 2009 befristet, und zwar aus gutem Grund. Diese Befristung soll mit dieser Änderung jetzt auslaufen – und da stellt sich natürlich schon die Frage an die Antragsteller Haberzettl und Bucher, warum Sie von dieser Befristung abgehen wollen. Ich darf daran erinnern, was uns damals dazu Herr Staatssekretär Matznetter erklärt hat. Matznetter meinte, dass bis zum Auslaufen dieser Regelung, nämlich bis Ende 2009, für die Sozialpartner ausreichend Gelegenheit bestehe, die Fahrtkosten neu zu regeln, eben in den Kollektivverträgen.
Daher: Haben jetzt die Herren Antragsteller, insbesondere Herr Kollege Haberzettl, kein Vertrauen mehr in die Sozialpartner? Ist das eine Bankrotterklärung der Sozialpartner? Wie soll man das sehen?
Wir vom grünen Klub werden einer solchen Änderung jedenfalls nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Haberzettl zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.43
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Ich darf gleich zu Beginn einen Antrag einbringen, der vorwiegend grammatikalische und legistische Richtigstellungen zum Inhalt hat.
Abänderungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Z 1 ist der Ausdruck „und Nächtigungsgelder“ durch die Wortfolge „und Nächtigungsgelder“ ersetzt.
2. In Z 4 lautet § 124b Z 147 bis zur Aufzählung:
„147. § 3 Abs. 1 Z 16b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2008 ist anzuwenden, wenn“
3. In Z 4 eine geänderte Wortfolge: Es entfällt die Wortfolge „§ 124b Z 140 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xxx/2008 tritt mit ... in Kraft“.
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Ich darf diesen Antrag einbringen und möchte dazu ganz kurz Stellung nehmen ...
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