Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 282

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mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, ein, den ich in den Kern­punkten erläutern möchte.

Wir haben in diesem Abänderungsantrag einen Steuerbonus in der Höhe von 200 €, zusätzlich 50 € für Kinder und die Errichtung eines Heizkostenausgleichsfonds nicht nur für Pensionisten, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vorge­sehen.

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Ich darf darüber hinaus einen weiteren Abänderungsantrag einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (915/A).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Nach Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:

„3. § 68 Abs. 2 lautet:

„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat
im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 € monatlich steuerfrei.““

2. Die bisherigen Ziffern 3 und 4 erhalten die Bezeichnung „4.“ und „5.“.

3. In Z 5 (neu) lautet der letzte Satz wie folgt:

„Die §§ 68 Abs. 2 und 124b Z 140 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xx/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.“

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Das ist eine wirksame Förderung für die leistungswilligen, leistungsorientierten Men­schen in unserem Land, die eine entsprechende Steuerfreistellung für ihre Überstun­den erhalten. – Danke.

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag, der soeben einge­bracht wurde, und ebenso die beiden Abänderungsanträge – einer in den Kernpunkten erläutert und dementsprechend verteilt, der andere mündlich eingebracht – sind ord­nungsgemäß unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (915/A)

 


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