mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, ein, den ich in den Kernpunkten erläutern möchte.
Wir haben in diesem Abänderungsantrag einen Steuerbonus in der Höhe von 200 €, zusätzlich 50 € für Kinder und die Errichtung eines Heizkostenausgleichsfonds nicht nur für Pensionisten, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vorgesehen.
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Ich darf darüber hinaus einen weiteren Abänderungsantrag einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (915/A).
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Nach Z 2 wird folgende Z 3 eingefügt:
„3. § 68 Abs. 2 lautet:
„(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind
Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat
im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes, insgesamt
höchstens jedoch 86 € monatlich steuerfrei.““
2. Die bisherigen Ziffern 3 und 4 erhalten die Bezeichnung „4.“ und „5.“.
3. In Z 5 (neu) lautet der letzte Satz wie folgt:
„Die §§ 68 Abs. 2 und 124b Z 140 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. xx/2008 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.“
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Das ist eine wirksame Förderung für die leistungswilligen, leistungsorientierten Menschen in unserem Land, die eine entsprechende Steuerfreistellung für ihre Überstunden erhalten. – Danke.
21.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag, der soeben eingebracht wurde, und ebenso die beiden Abänderungsanträge – einer in den Kernpunkten erläutert und dementsprechend verteilt, der andere mündlich eingebracht – sind ordnungsgemäß unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (915/A)
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