Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 281

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21.49.09

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also schieben wir’s wieder hinaus – um noch ein Jahr! Und die Auslöse für die Nächtigung ist dann wieder steuerpflichtig. – Das wäre doch ein ganz kleiner Schritt, den man leicht machen könnte. Ich weiß schon, das ist keine Gesamtreform, und ich weiß auch, dass unser Steuerrecht einer größeren Reform unterzogen werden müsste. Ja, ich weiß, dass das notwendig ist – auch im Hinblick auf die ungeheuer gro­ßen Schwierigkeiten in der Lohnverrechnung und was da alles dazugehört, aber den­noch: Das wäre eine echte Entlastung! Daher: Nehmen wir eine solche doch vor! Es ist ein kleiner Schritt, ein kleiner Federstrich nur – und wir haben jene entlastet, die eine Neuregelung bei den Nächtigungsgeldern dringend brauchen.

In diesem Sinne teile ich mit, dass wir seitens der Freiheitlichen Partei diesem Antrag zustimmen werden; ebenso dem Abänderungsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)

21.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Bucher zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit.

Herr Abgeordneter, ich mache darauf aufmerksam, dass das BZÖ eine Gesamtrest­redezeit von 7 Minuten hat. – Bitte.

 


21.50.01

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Ich habe mich schon vorher er­kundigt und werde nicht länger brauchen als eine Minute. Das Thema Reisekostenno­velle ist, denke ich, hinreichend erklärt. Der Herr Rossmann hat vorhin eine Erklärung eingefordert. – Die haben Sie jetzt vom Kollegen Haberzettl bekommen. Das war aus­reichend genug, denke ich.

Ich darf aber seitens unserer Fraktion folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (915/A)

betreffend eine ehestmöglich vorzunehmende Senkung der Lohn- und Einkommen­steuer in Höhe der Summe, die für die rechtlich nicht haltbare Senkung der Mehrwert­steuer auf Nahrungsmittel anzuwenden wäre.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den statt der sozial nicht treffsiche­ren und EU-rechtlich nicht haltbaren Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel eine Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer sichergestellt wird. Dabei soll im Entlastungsvolumen auch die 1 Milliarde enthalten sein, die eine Senkung der Mehr­wertsteuer auf Nahrungsmittel gekostet hätte.“

*****

Ich bringe auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Ing. Westen­thaler, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 915/A der Abgeordneten Wil­helm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,


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