Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 291

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eingebracht im Rahmen der Debatte zum Antrag 890/A, Antrag der Abgeordneten Jo­sef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Uni­versitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Or­ganisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Stu­dienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden

Die Österreichischen Universitäten und Fachhochschulen stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden, Lehrenden und Studienbedingungen. So sind die Zahlen der Studienanfänger/innen und Absolvent/innen in den letzten Jahren stark gestiegen (Absolvent/innen: 2001 bis 2006 um rund 42 %, die Erstzugelassenen um rund 38 %). Auch der hohe Anteil an ausländischen Studierenden mit 15,5 % zeigt deutlich, dass Österreich für Studierende als Universitätsstandort attraktiv ist, Öster­reich belegt dabei innerhalb der EU Platz 3.

Langfristig werden sich die hohen Abschlussquoten steigernd auf die Akademiker/in­nen-Quote auswirken (das ist jener Anteil der Bevölkerung der 25- bis 64-jährigen, der über einen tertiären Abschluss verfügt). Dieser Entwicklung Rechnung tragend erhalten die Universitäten in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 525 Mio. Euro zu­sätzlich aus dem Bundesbudget; weiters ist eine Generalsanierungsoffensive in der Höhe von 500 Mio. Euro bis 2010 in Umsetzung. Vorrangig geht es darum, die Rah­menbedingungen für die Studierenden weiter zu verbessern und die Studienabbre­cher/innen-Quote zu verringern (allein im letzten Jahr ist im Tertiärbereich gemäß OECD-Berechnung die Drop-Out Rate gesunken: Die Erfolgsquote ist von 65% auf 71% gestiegen). Was die Fachhochschulen betrifft, übrigens der am stärksten wach­senden Sektor im Bildungsbereich mit einer erwarteten Absolventenzahl 2008 von über 7500 Absolvent/innen, konnte im Konsens mit den Beteiligten eine um 14 % erhöhte Studienplatzfinanzierung verhandelt werden, die ab dem Studienjahr 2009/2010 schla­gend wird. Das bedeutet eine Erhöhung von 28 Mio. Euro für die Fachhochschulen, was insbesondere wiederum den technischen Studienrichtungen zu Gute kommen wird.

Bereits am 7.11.2007 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag ver­abschiedet, um den Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich wettbewerbs­fähig zu halten, indem durch öffentliche und private Investitionen die Budgets für den tertiären Bildungssektor bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP erhöht werden sollen.

Der gemeinsame europäische Hochschulraum und die Tatsache, dass bis auf Öster­reich und Belgien praktisch alle Länder den universitären Zugang in umfassender Form steuern und regulieren, hat den Druck auf den österreichischen Hochschulraum erhöht. Im Studienjahr 2006/07 waren rund 37% der Erstzugelassenen an Universitäten aus­ländische Studierende (Gesamt: 20,4% ausländische Studierende). Dies verdeutlicht einerseits die Attraktivität unserer universitären Einrichtungen, andererseits wird deut­lich, in welcher Größenordnung das System durch ausländische Studierende zusätzlich beansprucht wird.

Die Möglichkeit, in vom deutschen „Numerus clausus“ betroffenen Fächern Zulas­sungsbeschränkungen einzuführen, ist von den Universitäten verantwortungsvoll ge­handhabt worden. Durch die Quotierung der Studienplätze in Humanmedizin und Zahnmedizin wurde sichergestellt, dass möglichst vielen Studierenden mit österreichi­schem Reifungsprüfungszeugnis die Möglichkeit eines Studiums eröffnet bzw. gesi­chert wurde. Die Studienbeiträge und die Zulassungsbeschränkungen in ausgewählten Fächern sind wichtige Elemente zur Qualitätssicherung der universitären Ausbildung sowie zur Steuerung und Sicherstellung des Studienplatzangebots für österreichische


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