Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 313

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Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


22.52.20

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist bereits mehrfach angesprochen worden, dass von Seiten der Universitäten, der Fach­hochschulen, der Lehrenden und der Studierenden massive Bedenken gegen dieses Uni-Paket an uns herangetragen worden sind.

Der Kreis der Betroffenen ist aber ein noch viel, viel weiterer: Jeder Steuerzahler ist von dem geplanten Uni-Paket betroffen (Abg. Mag. Wurm: Auch die berufstätigen Stu­dierenden!), es soll sich daher jeder Steuerzahler dazu äußern dürfen, ob er dazu be­reit ist, mit seinen Steuermitteln eine Studiengebührenbefreiung von finanziell Besser­gestellten zu finanzieren (Abg. Lutz Weinzinger: ... Volksabstimmung!), ich darf näm­lich noch einmal daran erinnern, dass jene, die sich die Studienbeiträge nicht leisten können, die Beiträge im Wege der Studienförderung refundiert bekommen. Ihnen bringt der Antrag auf die Abschaffung der Studiengebühren daher gar nichts. Diese Art von sozialer Treffsicherheit, die Sie bei der Abschaffung der Studiengebühren sehen, kann ich hier nicht erkennen.

Die Österreicherinnen und Österreicher sollen auch darüber entscheiden dürfen, ob sie Universitäten finanzieren wollen, die doppelt billig sein werden. Dazu darf ich Herrn Rektor Töchterle zitieren:

„Unsere Universitäten werden doppelt billig: Sie verlangen keine Gebühren und keinen Notendurchschnitt in Massenfächern. So werden sie zum Auffangbecken für Studie­rende vor allem aus Deutschland, wo zum Beispiel im Süden Studiengebühren von 500 Euro pro Semester verlangt werden und in Massenfächern ein strenger Numerus clausus herrscht. Nicht genug damit, dass jetzt schon bildungsfernere Schichten den Uni-Betrieb mit ihrem Steuergeld querfinanzieren, werden Sie das künftig verstärkt auch für Studierende aus allen EU-Ländern tun.“

(Abg. Mag. Johann Maier: Ist die ÖVP die EU-Partei oder nicht?! – Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist für uns tatsächlich Anlass genug, fol­genden Antrag zu stellen. Ich darf einen Antrag auf Durchführung einer Volksabstim­mung gemäß Artikel 43 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Verbindung mit § 84 des Geschäftsordnungsgesetzes der Abgeordneten Karl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 890/A einbringen. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen. – Abg. Strache: Das ist der Scherz des Abends! ... aber eine Volksab­stimmung bei der EU ...! Das ist ja peinlich!)

Ich habe immer geglaubt, Sie halten so viel von Volksabstimmungen, und in diesem Fall sind Sie gegen eine Volksabstimmung, Herr Kollege Strache? – Das ist wirklich nicht sehr glaubwürdig!

Ich setze jetzt mit der Verlesung meines Antrages fort:

Antrag

auf Durchführung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG iVm § 84 GOG

der Abgeordneten Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 890/A der Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Orga-


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