Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 314

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nisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesge­setz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hoch­schulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der aufgrund des Antrages 890/A der Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Martin Graf, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Uni­versitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Stu­dienförderungsgesetz 1992) geändert werden, zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unter­ziehen.

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Da Sie alle immer so begeistert sind von der Idee, Volksabstimmungen durchzuführen, bitte ich Sie hier um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Also pflanzen lassen wir uns von Ihnen nicht!)

22.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstim­mung ist ordnungsgemäß unterstützt und eingegangen, wir werden diesbezüglich auch bei der Abstimmung geschäftsordnungskonform vorgehen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


22.56.32

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! (Abg. Öllinger: Widersprechen Sie Ihrer Kollegin, bitte! Retten Sie die Ehre der ÖVP!) – Herr Kollege! Herr Bundesminister Hahn hat hier vollkommen zu Recht gesagt, dass die Abschaffung der Studienbeiträge unsozial ist.

Da Sie das so ärgert, Herr Öllinger, sage ich Ihnen jetzt noch einmal die Fakten, war­um das so ist, denn Sie alle ignorieren ein Faktum, das Sie nicht wegreden können. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Tatsache ist: Wer in Österreich aus einer einkommensschwachen Familie stammt, be­kommt eine Studienbeihilfe. Bezieher einer solchen sind auch von den Studiengebüh­ren befreit. (Abg. Öllinger: Sie haben ja keine Ahnung!) – Sie haben keine Ahnung! Daher ist es unsozial, wenn Sie diese abschaffen. Aus Ihrem Blickwinkel müssten Sie das ja auch so sehen, dass hier Besserverdienende durch Ihre Denkweise bevorzugt werden. Auch wenn es Ihnen nicht gefällt: Das österreichische Fördersystem, das Sie zerstören wollen, ist durchdacht und vorbildlich in der Positionierung – jetzt werden Sie sich noch mehr ärgern, Herr Öllinger – der Chancengleichheit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Gehrer-Hahn – na danke!)

Die Studienförderung ist in Österreich etabliert als wichtiges Instrument, um sozial schwache Studenten zu fördern. Und die Studienförderung in Österreich kann sich sehen lassen: Sie hat sich seit dem Jahr 2000 im Volumen verdoppelt, wir haben den


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