Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 325

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Ich mache auf die Bestimmungen des § 58 der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.38.02

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Mein Vorredner hat hier vom Rednerpult aus behauptet, die Erhöhung der Familienbeihilfe sei eine Initiative der ÖVP. – Das ist nicht richtig!

Ich berichtige: Bundesminister Dr. Erwin Buchinger und die damalige Frauenministerin Doris Bures haben im Februar und März darauf hingewiesen, dass die Familienbeihilfe seit dem Jahr 2000 nicht mehr erhöht worden ist. Die ÖVP hat damals diesen Vorstoß abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Das hat mit dem nichts zu tun!)

Das ist und bleibt eine Initiative der sozialdemokratischen Regierungsfraktion. (Beifall bei der SPÖ.)

23.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Man­dak. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.39.00

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Tatsache, dass wir jetzt unter diesem Tagesordnungspunkt zwei von der Absicht her vollkommen gleiche Anträge vorliegen haben, aber zwei Anträge, die dennoch nicht „wortident“ sind, zeigt einmal mehr, wie unfähig ÖVP und SPÖ leider sind, sich in einer Sache endlich zusammenzuschließen (Ruf bei der SPÖ: Die Grünen haben gar keinen Antrag eingebracht!), wenn sie inhaltlich der gleichen Meinung sind. Sie sind nicht fähig, einen „wortidenten“ Antrag zu machen! Das ist ein Armutszeugnis, werte Kolleginnen und Kollegen von diesen beiden Parteien! (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollten heute hier, das habe ich Ihnen auch vorher gesagt, beiden Anträgen zu­stimmen, weil wir gesehen haben, dass sie gleich sind, einige Worte unterschiedlich, also stimmen wir zu.

Heute ist es dann losgegangen, dass uns von allen Seiten, inklusive Parlamentsdirek­tion selbst, Juristinnen und Juristen angesprochen und gesagt haben: Bitte sorgt dafür, dass nicht beide Anträge abgestimmt beziehungsweise angenommen werden, denn andernfalls haben wir zwei beschlossene Anträge, niemand weiß, was in diesem Fall genau passiert, sie sind nicht identisch und betreffen die gleichen Paragraphen.

Das heißt, wir haben eine Rechtsunsicherheit – eine Rechtsunsicherheit, die die Fa­milien betrifft, denn um diese geht es nämlich, nicht um Ihre Streitereien und um Ihr Nicht-Miteinanderkönnen. Da geht es um die Familien in Österreich, die diese 13. Fa­milienbeihilfe brauchen. Und wir unterstützen das.

Deswegen stelle ich jetzt einen Antrag auf Rückverweisung des Antrages 888/A. Jetzt können Sie mich steinigen und geißeln – es hätte auch der andere sein können. Es ist nämlich völlig gleich, weil in beiden das Gleiche drinsteht. Und wenn der Antrag zurückverwiesen wird – das hoffe ich –, dann haben wir nur einen Antrag abzustim­men, und ich hoffe, dass alle Mitglieder dieses Hohen Hauses mündig genug sind, zuzustimmen, auch wenn nicht ihr eigener Name unter dem Antrag steht. – Nicht im eigenen Interesse, sondern denken Sie ein Mal an die Familien, um die es hier geht! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.41

 


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