„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche eine Erhöhung des Kinderabsetzbetrages sowie der Unterhaltsabsetzbeträge im Ausmaß einer 13. Auszahlung zu erhöhen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 16, Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (888/A), in der 72. Sitzung des Nationalrates am 24.9.2008
Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Trotz der alarmierenden demographischen Entwicklung und der niedrigen Geburtenraten werden Familien in Österreich von der Politik im Stich gelassen und ausgehungert. Die Familiengründung stellt in Österreich die Armutsfalle schlechthin dar. Das familienfeindliche Individualbesteuerungssystem bestraft jene, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen wollen. Die „Familienleistungen“, wie etwa Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, etc., wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst.
In diesen familienfeindlichen Rahmenbedingungen dürfte wohl auch der Grund dafür zu suchen sein, dass Österreich laut einer jüngsten Studie der Akademie der Wissenschaften das Kinderwunsch-Schlusslicht Europas ist (persönliche ideale Kinderzahl, Eurobarometer 2006). Nur drei europäische Länder weisen noch höhere Anteile an kinderlosen Frauen zwischen 25 und 39 Jahren auf als Österreich (Griechenland, Dänemark, Italien). Während in Griechenland nur 5% der kinderlosen Frauen auch keinen Kinderwunsch haben (Italien 12%, Dänemark 15%), erreicht Österreich mit 48% den höchsten Anteil an wunschgemäßen kinderlosen Frauen (kinderlose Frauen ohne Kinderwunsch). Dies zeigt, dass Österreich familien- und demografiepolitisches Schlusslicht in Europa ist.
Ein Armutszeugnis für eine angebliche Familienpartei wie die ÖVP!
Da die finanzielle Lage eines Steuerzahlers nicht nur von seinen Einkünften, sondern auch von seinen Unterhaltsverpflichtungen abhängt, ist das jetzige System der Individualbesteuerung eine grobe Verletzung des Prinzips „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit“. Durch Einführung eines Familiensteuersplittingsystems würden diese Unterhaltspflichten steuerlich berücksichtigt werden. Dem Leistungsfähigkeitsprinzip würde damit im Steuersystem zum Durchbruch verholfen werden und die derzeit herrschende Diskriminierung von Familien gegenüber Kinderlosen könnte verringert werden. Das Lebensmodell Familie wäre wieder attraktiver, es könnten damit neue Anreize zur Familiengründung geboten werden und die Familien wären damit von staatlichen Transferleistungen aus dem Sozialsystem unabhängiger.
Auch in wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Familiensteuersplitting Vorteile. Wie aus der „Gesamtwirtschaftlichen Prognose für Österreich 2007 bis 2009“ der Österreichischen Nationalbank hervorgeht, hinkt der private Konsum in Österreich dem Wirtschaftswachstum hinterher. Der Bericht spricht von einer „nur moderaten Beschleunigung des Konsumwachstums“. Daher würden die Einkommenszuwächse im Jahr 2007 zu einer deutlichen Zunahme der Sparquote führen. Familien weisen in der Regel eine niedrigere Sparquote und höheren Konsum (Konsumquote über 99%) auf als Kinderlose. Durch die finanzielle Stärkung unserer Familien könnte der private Konsum also erhöht
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