Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 327

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 16

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche die Einführung eines Familiensteuersplittingmodells nach französi­schem Vorbild zum Inhalt hat.“

*****

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

23.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung des Kinderabsetzbetrags.

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 16, Antrag der Abge­ordneten Mag. Andrea Kuntzl, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (888/A), in der 72 Sitzung des Nationalrats am 24.9.2008.

Begründung:

Durch die Änderungen im Bereich der Familienbeihilfe (13. Auszahlung) ist es geboten auch den Kinderabsetzbetrag, als Familienleistung an die Bedürfnisse der Familien anzupassen. Da eine 13. Auszahlung des Kinderabsetzbetrags systemwidrig wäre und analog zur systemwidrigen 13. Auszahlung der Familienbeihilfe nur unnötigen legisti­schen Aufwand nach sich zieht, wird vorgeschlagen, den Kinderabsetzbetrag monatlich um 10% von 50,90 Euro auf einen Betrag von 56,- Euro anzuheben. Damit ist es auch notwendig die verschiedenen Unterhaltsabsetzbeträge an den neuen Kinderabsetzbe­trag anzupassen. Der Unterhaltsabsetzbetrag für das erste Kind entspricht 50% des Kinderabsetzbetrags, für das zweite Kind 75%, für das dritte und weitere Kinder ist der Unterhaltsabsetzbetrag gleich hoch wie der Kinderabsetzbetrag. Daher ergeben sich folgende Beträge für den Unterhaltsabsetzbetrag: für das erste Kind 28,- Euro, für das zweite Kind 42,- Euro und für weitere Kinder 56,- Euro.

Die Erhöhung des Kinderabsetzbetrags verursacht einen budgetären Mehraufwand in Höhe von 110 Mio. Euro.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite