Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 329

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werden und die damit einhergehende Mittelverwendung über die Mehrwertsteuer zu einem beträchtlichen Teil wieder ins Budget zurückfließen. Weiters würde durch das Ankurbeln des Konsums die Wirtschaft gestärkt und damit der Arbeitsmarkt entlastet werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, welche die Einführung eines Familiensteuersplittingmodells nach französi­schem Vorbild zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


23.45.21

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Meine Damen und Herren! Die Wertschätzung für die Familien kommt auch zum Ausdruck, indem man sie dort unterstützt, wo es besonders notwendig ist, vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Daher wird das BZÖ der 13. Familienbeihilfe die Zu­stimmung geben.

Wir werden aber auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen einbringen, der zum Inhalt hat, dass anlässlich der Geburt eines Kindes eine Geburtenbeihilfe in der Höhe von 1 000 € gewährt wird und für das zweite Kind die Geburtenbeihilfe auf 1 250 € steigt.

Das ist ein Beitrag zur allgemeinen und umfassenden Daseinsvorsorge für die Fami­lien. Ich hoffe auch auf Zustimmung der anderen Fraktionen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

23.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Haubner einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt; er wurde in seinen Kernpunk­ten erläutert und wird wegen seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungs­gesetz an die Abgeordneten verteilt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (900/A)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. Vor Abschnitt II wird folgender Abschnitt Id samt Überschrift eingefügt:

 


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