Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 331

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Die zusätzlichen Kosten, die rund um die Geburt eines Kindes anfallen, liegen mindes­tens in Höhe der vorgeschlagenen Geburtenbeihilfe von 1.000 Euro. In Zeiten sinken­der Nettoeinkommen ist ein Zuschuss in Lebensphasen, die naturgemäß höhere Kos­ten verursachen, besonders wichtig.

Weitere Kinder sind zwar in der Erstausstattung billiger, verursachen allerdings durch den Bedarf nach einer größeren Wohnung und durch die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Beruf und Familie mit jedem Kind mehr immer schwerer vereinbar werden, auf Dauer höhere Kosten, weshalb auch der Entschluss zu weiteren Kindern vielen Eltern schwerfällt. Die Geburtenbeihilfe soll daher für das zweite Kind und weitere Kinder spürbar höher sein.

Die Kosten diese Maßnahme werden auf ca. 100 Mio. Euro pro Jahr geschätzt.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abge­ordneter Rinner vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


23.46.41

Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt kaum einen Haushalt in Österreich, der nicht von der Teuerung betrof­fen ist. Gerade Familien mit Kindern spüren das besonders stark. Alleinerziehende Mütter und Väter sind schon an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt. Kinderarmut resultiert aus der Armut ihrer Familien. AlleinerzieherInnenhaushalte und Haushalte mit mehr als zwei Kindern sind da besonders betroffen.

Dem Armutsbericht konnte man entnehmen, dass mehr als ein Viertel, nämlich 27 Pro­zent der armutsgefährdeten Personen in Österreich Kinder und Jugendliche sind. Da­her ist es für die SPÖ von großer Bedeutung, hier einen wichtigen und richtigen Schritt zur Entlastung zu setzen, denn den Familien muss man mit einer sozialen Maßnahme gegen die Teuerung durch diese zusätzliche Familienbeihilfe sofort helfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt ist auch genau der richtige Zeitpunkt für diese Initiative der SPÖ für eine 13. Fa­milienbeihilfe – selbstverständlich für alle Kinder. Für die SPÖ gilt der Grundsatz: Jedes Kind ist gleich viel wert.

Im September starten viele Kinder und Jugendliche mit ihrer Ausbildung. Es beginnt das neue Schuljahr, das Kindergartenjahr und demnächst auch das Studienjahr. Für viele Familien ist dieser Monat daher ein gefürchteter Monat. Befinden sich mehrere Kinder in Ausbildung, so kommen viele zusätzliche Ausgaben auf das Haushaltsbudget zu.

Sie können mir glauben, sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, wovon ich spre­che. In meiner Familie sind ein Student, zwei Schülerinnen und ein Lehrling. Auch für junge Familien, die sich durch die Geburt eines Kindes vergrößern, ist diese zusätz­liche Familienbeihilfe ein wichtiger Beitrag. Sehr oft verändern sich die bisherigen Lebensverhältnisse ganz gravierend. Und häufig ist damit auch ein Wohnungswechsel verbunden. Gerade junge Familien, die sich im Aufbau befinden, dürfen hier nicht ver­gessen und auch nicht ausgeschlossen werden.

Die Höhe der Familienbeihilfe liegt derzeit zwischen 105 € und 202 € pro Monat. Diese Höhe hängt ab vom Alter des Kindes, der Anzahl der Kinder – die Geschwisterstaffe­lung für Mehrkinderfamilien. Die Auszahlung erfolgt zwölfmal pro Jahr.

 


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