Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 355

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doch auch wollen – eine Verbesserung vielleicht nicht ganz geglückter herrschender Verwaltungseinheiten. (Abg. Kößl: Dazu brauchen wir aber keinen Untersuchungsaus­schuss!)

Es ist dies die Stellung der Kabinette im Rahmen der verwaltungsrechtlichen und ver­fassungsrechtlichen Hierarchie, die Stellung der dort beschäftigten Mitarbeiter, die dort teilweise als entsendete Leiharbeiter tätig sind und ohne dem Beamtendienstrecht zu unterliegen – zum Beispiel dem Disziplinarrecht – durchaus mit Dingen in der unmittel­baren Führungsspitze des Ministeriums konfrontiert sind. (Ruf bei der ÖVP: Alles Theorie!) Aus diesem Grunde ist es zumindest äußerst problematisch, wenn in einer solchen auf höchster verwaltungsrechtlicher Ebene befindlichen Position eine eigent­lich privatrechtlich angestellte Person entsendet arbeitet. Darüber wird man sich Ge­danken machen müssen.

Es ist auch offenkundig, dass die Stellung von Sondereinheiten – namentlich des BIA – auf bloßer Ebene einer Weisung oder einer Verordnung einfach verfassungs- und ver­waltungsrechtlich nicht hingenommen werden kann. Es ist eigentlich rechtsunmöglich, auf Verordnungsebene im Rahmen der Verwaltung eine Weisungsfreiheit zu definie­ren. (Abg. Kößl: Wo steht das? Das ist Auslegungssache!) – Wenn man Verfassungs- und Verwaltungslehre kennt, dann weiß man, glaube mir, dass es so ist. Da kannst du einen Gutachter beschäftigen, der wird mir recht geben.

Allein aus diesem Grund und aus den vorher genannten Gründen, ohne dass man sich jetzt über irgendeine Partei oder über eine Auskunftsperson hermacht und sie schlecht­macht oder besser macht, war es das wert, dass der Untersuchungsausschuss einge­setzt wurde und gearbeitet hat, und er hat erfolgreich gearbeitet. (Abg. Rädler: Dafür hätten wir keinen Ausschuss gebraucht! – Abg. Kößl: Das steht in keinem Verhältnis ...!) – Ja, mit Kanonen auf Spatzen schießen, das tue ich nicht, denn ich bin tierschüt­zerisch veranlagt, und unschuldige Kreaturen zu beschießen, liegt mir überhaupt nicht.

Letzten Endes hat der Untersuchungsausschuss auch gezeigt – mit all den Problemen, die schon aufgezeigt worden sind –, dass in der Geschäftsordnung, in der Verfahrens­ordnung dringende Verbesserungserfordernisse bestehen.

Nicht abgearbeitet werden konnte ein großer Apparat der bestehenden Misshellig­keiten. (Abg. Rädler: Ein Haufen Geld für nichts!) Von unserer Seite besteht eine sehr freundliche Haltung zur Erneuerung des Untersuchungsgegenstandes, zumindest in einigen harten Kernen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 1 Minute. – Bitte.

 


0.58.59

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Auf den Punkt gebracht: Viel war es ehrlicherweise nicht, was beim Untersuchungsausschuss herausgekommen ist: ein In­nenministerium, in dem die Führungspersönlichkeiten und Führungsstellen nicht mit­einander können und auch nicht wollen, sich zum Teil bekriegen. Da hat sich, das muss man schon sagen, ein Sittenbild dargestellt.

Auf der anderen Seite ein Justizministerium, löchrig wie ein Käse, politisch manipuliert. (Abg. Krainer: Vom BZÖ?) Mit Anklageschriften und geheimen Unterlagen wird be­wusst und ganz gezielt Politik gemacht. Es laufen im Innenministerium Verfahren ge­gen Mitarbeiter, gegen Beamte, die ein Verfahren wegen Amtsmissbrauches am Hals haben.

 


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