Redeordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde betreffend Redeordnung für diese Sitzung folgender Konsens erzielt:
Die Debattenredezeit pro Fraktion beträgt 43 Minuten.
Die Sitzung wird in der Zeit von 13 Uhr bis 13.15 Uhr unterbrochen.
Für die Zeit der Fernsehübertragung wurde eine neue Redeordnung getroffen: Bundeskanzler und Vizekanzler je 13 Minuten, ein Redner pro Fraktion 14 Minuten, zwei Regierungsmitglieder je 8 Minuten, eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion 8 Minuten, eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion 6 Minuten und dann zwei Runden pro Rednerin/Redner 5 Minuten.
Die Redner-/Rednerinnen-Reihenfolgen in den einzelnen Debattenrunden sehen wie folgt aus: erste Runde: FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP, BZÖ; zweite Runde: Grüne, ÖVP, FPÖ, SPÖ, BZÖ; ab der dritten Runde wird nach Fraktionsstärke gesprochen.
Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die für die letzte Runde verbleibende Restzeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.
Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist einstimmig beschlossen.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (682 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden (683 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Behandlung des Berichtes des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 682 der Beilagen.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer. – Bitte.
12.47
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hypothekenkrise in den Vereinigten Staaten von Amerika war der Ausgangspunkt einer globalen Krise, die sich aber nicht nur auf die Finanzmärkte reduziert. Wir hatten es ja in den letzten Monaten mit der Krise der Lebensmittelpreise und auch mit der Krise der Energiepreise zu tun. Ich darf nur darauf verweisen, dass vor wenigen Monaten das Barrel Rohöl noch bei 145 US-Dollar gelegen ist und jetzt bei rund 70 US-Dollar liegt. Das sind Volatilitäten, mit denen wir es in der Vergangenheit in diesem Ausmaß nie zu tun gehabt haben. Man muss daher die Dimension der Krise etwas umfassender sehen, als dies heute manchmal in den Diskussionen getan wird.
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