Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 71

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der von vor ein paar Monaten. – Das ist ganz wichtig und notwendig; gut, dass uns das gelungen ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiterer Punkt, der heute schon ein paar Mal erwähnt wurde, ist die Finanztrans­aktionssteuer. Es freut mich ja, wenn Kollege Stummvoll von der ÖVP meint, dass man sich das vor ein bis zwei Jahren noch nicht einmal hat vorstellen können. Meine Da­men und Herren, eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene ist heute nicht nur vorstellbar, sondern sogar notwendig. Es ist nur leider so, dass sich auch die jet­zige Regierung auf europäischer Ebene viel zu wenig dafür eingesetzt hat und auch unserem Antrag im Hauptausschuss letztes Mal nicht zugestimmt hat. Deswegen wäre es uns wichtig, bevor es diese Steuer auf europäischer Ebene gibt – das wird ja leider noch ein bisschen dauern –, eine Börsenumsatzsteuer in Österreich wieder einzufüh­ren, so wie es bis 2000, bevor die ÖVP den Finanzminister gestellt hat, war.

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem eine refor­mierte Börsenumsatzsteuer für sämtliche an der Börse getätigten Umsätze ehestmög­lich und befristet bis zur Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer einge­führt wird.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Mag. Lunacek ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Fi­nanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden

Durch die Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und in weiterer Folge auf globaler Ebene würde über den nationalen „Schutzschild“ für Ban­ken in der Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro ein weiterer wichtiger Schritt zur Stabili­sierung der Finanzmärkte gesetzt.

 


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