der von vor ein paar Monaten. – Das ist ganz wichtig und notwendig; gut, dass uns das gelungen ist. (Beifall bei den Grünen.)
Ein weiterer Punkt, der heute schon ein paar Mal erwähnt wurde, ist die Finanztransaktionssteuer. Es freut mich ja, wenn Kollege Stummvoll von der ÖVP meint, dass man sich das vor ein bis zwei Jahren noch nicht einmal hat vorstellen können. Meine Damen und Herren, eine Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene ist heute nicht nur vorstellbar, sondern sogar notwendig. Es ist nur leider so, dass sich auch die jetzige Regierung auf europäischer Ebene viel zu wenig dafür eingesetzt hat und auch unserem Antrag im Hauptausschuss letztes Mal nicht zugestimmt hat. Deswegen wäre es uns wichtig, bevor es diese Steuer auf europäischer Ebene gibt – das wird ja leider noch ein bisschen dauern –, eine Börsenumsatzsteuer in Österreich wieder einzuführen, so wie es bis 2000, bevor die ÖVP den Finanzminister gestellt hat, war.
Ich bringe noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem eine reformierte Börsenumsatzsteuer für sämtliche an der Börse getätigten Umsätze ehestmöglich und befristet bis zur Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer eingeführt wird.“
*****
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.22
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Frau Abgeordneter Mag. Lunacek eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer
eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden
Durch die Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und in weiterer Folge auf globaler Ebene würde über den nationalen „Schutzschild“ für Banken in der Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro ein weiterer wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Finanzmärkte gesetzt.
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