Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 79

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zen, bieten wir ihnen mit dem heutigen Paket ein sehr umfangreiches und sehr flexi­bles Spektrum an Instrumenten an.

Ich bin sicher, dass die Kreditinstitute dieses Spektrum an Instrumenten nützen wer­den, erwarte allerdings, dass sie das in Eigenverantwortung tun, dass sie das in ihrer unternehmerischen Freiheit verantwortungsbewusst tun und immer ihre Kunden und deren ausreichende Finanzierung im Auge behalten. Vom Finanzminister erwarte ich, dass er die Auflagen, die wir ihm heute für den Fall eines längerfristigen Engagements des Staates in die Hand geben, mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und mit Augenmaß handhabt. Vor allem dort, wo es um börsenotierte Banken geht. Die Inves­toren, die unser Vorgehen jetzt mit einem gewissen Abwarten beobachten, dürfen wir nicht vertreiben, denn dann würden wir das eine Problem lösen und uns das andere schaffen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)

Alles in allem und zum Abschluss kommend: Dieses Paket erzeugt jenes Vertrauen, das wir so dringend auf den Märkten brauchen – zwischen den Sparern und den Ban­ken, zwischen den Unternehmen und den Banken und letztlich zwischen den Banken selbst. Das ist ein Gebot der Stunde, das wir heute erfüllen! (Beifall bei der ÖVP.)

16.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Ikrath ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Der Antrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert und steht somit mit in Verhandlung; er wird gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 682 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 683 d.B.  betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 4 wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 3 lautet:

„3. § 93 Abs. 4 erster Satz lautet:

„Für Einlagen gemäß Abs. 2 von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, ist abweichend von Abs. 3 die Zahlungspflicht der Einlagensicherung mit einem Höchstbe­trag von 20 000 Euro sowie mit 90 vH der gesicherten Einlage pro Einleger begrenzt; für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die die in § 221 Abs. 1 UGB ge­nannten Kriterien erfüllen, erhöht sich der Höchstbetrag jeweils auf 50 000 Euro; eben­so ist bei Wertpapierdienstleistungen gemäß Abs. 2a von Gläubigern, die keine natürli­chen Personen sind, unbeschadet des in Abs. 3a genannten Höchstbetrages die Zah­lungspflicht der Einlagensicherung mit 90 vH der Forderung aus Wertpapiergeschäften pro Anleger begrenzt.““

 


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