Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 80

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2. Z 7a wird wie folgt geändert:

„7a. § 103h lautet:

„§ 103h. Ab dem 1. Jänner 2010 gilt § 93 Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Einlagen natürlicher Personen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro gesichert sind. Weiters gilt ab dem 1. Jänner 2010 § 93a Abs. 3 mit der Maßgabe, dass die Sicherungseinrich­tungen die Summe der Differenzbeträge mitzuteilen haben, die die Differenz zwischen 50 000 Euro und 100 000 Euro bilden und der Bundesminister für Finanzen diesen Dif­ferenzbetrag zur Verfügung zu stellen hat. Die für § 93a Abs. 3 erforderlichen Budget­mittel werden im Wege von Überschreitungsermächtigungen zur Verfügung gestellt (Artikel VII Abs. 1 Z 14 und Z 15 Bundesfinanzgesetz 2008) und dürfen auch durch Mehreinnahmen aus Kreditoperationen bedeckt werden; in diesem Fall ist § 41 Abs. 6 Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. I Nr. 213/1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 20/2008 nicht anzuwenden.““

Artikel 6 wird wie folgt geändert:

In der Promulgationsklausel der Finanzmarktbehördenaufsichtsgesetzes wird die Be­zeichnung „BGB.“ Durch die Bezeichnung „BGBl..“ ersetzt.

Begründung:

Beseitigung eines Redaktionsversehens im § 93 Abs. 4, es wird durch Satzumstellung klargestellt, dass der für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gesicherte Betrag von 50 000 Euro ausschließlich für die Einlagensicherung gilt. Im § 103h
wird klargestellt, dass ab dem 1.1.2010 der Differenzbetrag zwischen 50.000 und 100.000 Euro vom BMF der Einlagensicherungseinrichtung zu ersetzen ist.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.45.00

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Her­ren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im heute hier vorliegenden Banken-Paket geht es letztendlich darum, das Vertrauen und das Zu­trauen in den Finanzmarkt zu sichern, zu stärken und zu verbessern. Aber letztendlich ist das, was wir heute hier zu verhandeln haben, nichts anderes als eine Ho-ruck-Maß­nahme, die notwendig wurde, weil Feuer am Dach ist.

Wir von den Grünen haben gesagt: Ja, wir brauchen eine Stärkung des Finanzsektors, wir brauchen eine Verbesserung der Finanzmarktaufsicht!, und haben deshalb schon im Juli 2007 einen Antrag eingebracht, der genau das zum Ziel hatte, nämlich die Stär­kung der Finanzmarktaufsicht. Darin sind viele Punkte enthalten gewesen, die ganz wichtig waren: von der Qualifikation der Aufsichtsräte über die Aufgabe der Wirt­schaftsprüferInnen bis zur Organisation der Staatskommissäre und ihrem Einsatz.

Wissen Sie, was damit passiert ist? (Vizekanzler Mag. Molterer: In ein Gesetz sind sie eingeflossen! Die Finanzmarktaufsicht wurde neu gemacht!) Es ist nichts anderes pas­siert, Herr Vizekanzler und Finanzminister, als dass es abgelehnt wurde, und zwar in Bausch und Bogen, ohne es genau zu prüfen und mit einzubeziehen.

Ja, die Krise auf dem Finanzmarkt birgt die große Gefahr in sich, das sie auf die Real­wirtschaft durchschlagen wird. Und das heißt nichts anderes, als dass der Konsum in


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