Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll75. Sitzung / Seite 90

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tienpakete bei der Bank physisch vorliegen. Herr Kollege Stummvoll, das ist eine einfa­che Lösung! Nur dann, wenn gewährleistet und bestätigt ist, dass die Aktien physisch vorliegen ... (Abg. Dr. Stummvoll: Dann sind es keine Leerverkäufe mehr!) Ja. Damit wäre dann der Leerverkauf abgestellt! Derzeit finden diese Leerverkäufe aber nach wie vor statt, meine Damen und Herren! Wir wollen, aber können diese nicht abstellen.

Erkundigen Sie sich doch an der Wiener Börse! Die Leerverkäufe gehen weiter. In dem Moment, in dem jedoch das Aktienpaket physisch vorliegen muss, ist der Leerverkauf kein Leerverkauf mehr!

Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist hoch an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wie man die Banken wieder stärker unter Kontrolle nimmt und Transparenz herstellt. Sicher ist nämlich: Die neue Zusammensetzung dieses Hauses gibt Möglich­keiten, die den Banken nicht recht sein können, wenn sie sich gegen Kontrolle wehren. Ich habe mit einem der Autoren dieses Gesetzes gesprochen. Wenn der Bankensektor sich weiter gegen Kontrolle und Transparenz wehrt, dann wird dieses Haus Möglichkei­ten haben, trotzdem Kontrolle herzustellen, und zwar mit Untersuchungsausschüssen und mit Sonderprüfungsaufträgen an den Rechnungshof, meine Damen und Herren. Das ist zwar ein Kratzen an die Hintertüre, aber das ist unangenehm. Wenn das die Banken lieber haben, dann sei ihnen von hier aus gesagt: Wenn sie nicht bereit sind, offenzulegen und Transparenz herzustellen, dann wird dieses Haus sich dagegen weh­ren können, dass man uns nur an der Gurgel nimmt, Haftungen oktroyiert und ansons­ten nicht einmal sagt, wofür und für wen wir genau haften, meine Damen und Herren!

Ich bin jetzt wieder beim Bauchweh des Kollegen Schüssel, und so schwer es mir auch trotz meines Bauchwehs fällt: Ich werde heute in dritter Lesung zustimmen, weil ich nicht möchte, dass unsere Wirtschaft durch die rigorose Weigerung des Parlaments, mitzuwirken, Schaden leiden könnte. Es sei aber allen gesagt: Wenn man glaubt, die­ses Parlament weiterhin in Geiselhaft nehmen zu können, dann täuscht man sich! Die­ses Parlament hat Möglichkeiten, sich zu wehren! (Beifall beim BZÖ.)

17.18


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zu den Abstimmungen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 683 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Anträge und Verlangen vor: Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträge der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, ein Abänderungs­antrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich werde nun über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trägen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Syste­matik des Gesetzentwurfes entsprechend abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 1 Abs. 4 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag ausspre­chen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 § 1 Abs. 4 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche all jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

 


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