NATIONALRAT

 

 

 

            Der   V e r f a s s u n g s a u s s c h u s s   hält Mittwoch, den 4. November 2009, um 9.30 Uhr im Lokal VI (Budgetsaal) Sitzung.

 

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 

 1.)

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über die Geschäftsjahre 2007 und 2008 (III-85 d.B.)

 

 

 2.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden (320 d.B.)

 

 

 3.)

Antrag der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird (276/A)

(Wiederaufnahme der am 25. März 2009 vertagten Verhandlungen)

 

 

 4.)

Petition betreffend "Kinderrechte in die Bundesverfassung - initiiert von den oö. Kinderfreunden", überreicht von den Abgeordneten Sonja Ablinger und Mag. Kurt Gaßner (19/PET)

 

 

 5.)

Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kinderrechte in die Verfassung - 16 Jahre Warten sind genug! (65/A(E))

(Wiederaufnahme der am 14. Jänner 2009 vertagten Verhandlungen)

 

./.

 

 

 

 

 

 

 

 6.)

Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG Höchstpension (339/A(E))

 

 

 7.)

Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen des Rechnungshofes bezüglich staatliche Informations- und Werbe­maßnahmen (426/A(E))

 

 

 

Wien, 2009 10 14

 

 

 

 

                         Dr. Peter   W i t t m a n n  

 

                          Obmann

                                                                                                                                                    

 

 

A v i s o

 

 

          Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 4 und 5 jeweils unter einem zu verhandeln.

 

Außerdem ist vorgesehen, diese Sitzung um 11 Uhr zu beenden.

 

 

Einvernehmliche außerplanmäßige Einberufung.