Erklärung Präsident:in
Hinweis der Präsidentin Mag. Barbara Prammer auf die Unzulässigkeit der Veröffentlichung von durch öffentliche Ämter dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen vorgelegte Akten gem. § 24 Abs. 3 Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA)