Gestaltung und Dauer der Redezeit
Beschränkung der Redezeit gem. § 59 Abs. 3 GOG durch Präsident Mag. Dr. Martin Graf in der Debatte über die Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Beschränkung der Redezeit gem. § 59 Abs. 3 GOG durch Präsident Mag. Dr. Martin Graf in der Debatte über die Erstattung eines Vorschlages für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes