Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 samt Titel und Eingang in 9 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
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Ich lasse nunmehr über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen abstimmen, dem Unterausschuss des Rechnungshofausschusses einen Prüfungsauftrag betreffend Gebarungsüberprüfung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich Partnersuche beziehungsweise Privatisierungsversuche der AUA zu erteilen.
Ich bitte jene Mitglieder, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2/J bis 27/J eingelangt sind.
Verlesung des Amtlichen Protokolls
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ferner liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls zu verlesen, damit dieses mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:
„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 jeweils unter einem zu verhandeln wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (5 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommenssteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 – KBG 2008) (6 der Beilagen)
TO-Punkt 2: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (7 der Beilagen)
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