Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 80

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das 2. Abgaben­änderungsgesetz 2008 samt Titel und Eingang in 9 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

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Ich lasse nunmehr über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen abstimmen, dem Unterausschuss des Rechnungshofausschusses einen Prüfungs­auftrag betreffend Gebarungsüberprüfung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsicht­lich Partnersuche beziehungsweise Privatisierungsversuche der AUA zu erteilen.

Ich bitte jene Mitglieder, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.

18.54.32Einlauf

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2/J bis 27/J eingelangt sind.

18.54.40Verlesung des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ferner liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls zu verlesen, damit dieses mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll:

„Hinsichtlich der Tagesordnungspunkte wird gemäß § 44 Abs. 2 GOG einstimmig – also mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – beschlossen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 jeweils unter einem zu verhandeln wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (5 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Auf­gaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschafts­service-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkom­mens­steuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 – KBG 2008) (6 der Beilagen)

TO-Punkt 2: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (3 der Bei­lagen): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (7 der Beilagen)

 


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