des Beamten zur Straffindung herangezogen wird, sondern dass dabei auch darauf Bedacht genommen wird, eine möglichst große Abschreckung zu erzielen.
Meine Damen und Herren, da muss ich leider schon sagen: Das ist doch eine geradezu „klassische“ Bestimmung, um kritische Geister beziehungsweise politische Widersacher im öffentlichen Dienst mundtot zu machen. Das ist eine Vorgehensweise, die absolut abzulehnen ist! (Beifall bei der FPÖ.)
Dazu passt auch die neue Regelung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, und zwar eine solche im Umlaufverfahren. Das heißt, es ist keine Sitzung, keine eigene Besprechung mehr erforderlich, sondern es erfolgt dann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens quasi im „Vorbeigehen“.
Nun zu der von Frau Innenministerin Fekter – die leider im Moment nicht hier im Saal ist – geradezu heiß geliebten Einführung der „Flexipool“-Lösung, wonach junge Polizeibeamte nach ihrer Ausbildung zwei Jahre sozusagen dafür herhalten müssen, die verfehlte Personalpolitik bei der Exekutive „aufzubessern“, zu „korrigieren“, indem junge Polizistinnen und Polizisten in unserem Lande Personallöcher stopfen sollen, Personallöcher, die schon Jahre vorher längst hätten gefüllt werden müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist genau der Punkt! Die Unterbesetzung ... kompensieren!)
Sie sehen also, meine Damen und Herren, diese Dienstrechts-Novelle stellt wahrlich keine Verbesserung dar. Man kann sogar sagen, dass viele längst überfällige Reformen und Verbesserungen bei dieser Novelle – wieder einmal! – außer Acht gelassen wurden, obwohl Ihnen deren Notwendigkeit bekannt ist. Als Beispiel darf ich in diesem Zusammenhang nur die Deckelung der Nebengebührenwerte anführen, und ich darf dazu auch gleich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Deckelung der Nebengebührenwerte
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Deckelung der Nebengebührenwerte für Bedienstete des Bundes dahin gehend vorsieht, dass, wenn die erforderliche Höchstgrenze an Nebengebührenpunkten erreicht ist, keine weiteren Abzüge an Nebengebührenwerten mehr erfolgen.“
*****
Meine Damen und Herren, ich darf Sie einladen, diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.
Keine Zustimmung erlangt allerdings diese Dienstrechts-Novelle unsererseits. Auch wenn es zu dem einen oder anderen Punkt Akzeptanz gibt, überwiegt doch die allgemeine Schlechterstellung und das Negative.
Daher sage ich „Nein, danke!“ zu dieser Regierungsvorlage. (Beifall bei der FPÖ.)
10.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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