Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten, BZÖ und Grüne je 84 Minuten.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (30 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Herbert zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
10.28
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 2008 erinnert mich sehr stark an die vor knapp einer Woche hier präsentierte Regierungserklärung. Hier wie dort kann man sagen: Mehr Schein als Sein, mehr schlecht als recht. Erlauben Sie mir die Feststellung: Viele geschriebene Blätter zeugen noch lange nicht von einem gelungenen Werk.
Wenn ich mir allein nur die darin festgeschriebene Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten anschaue, die um lächerliche 0,1 Prozent über der Inflationsrate liegt, dann muss ich sagen: Wahrlich kein großer Abschluss, den da die Regierung gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausgehandelt hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Dass es auch anders gegangen wäre, haben wir ja an anderen Berufsgruppen gesehen, beispielsweise den Metallern. Nicht, dass dort die großen Reichtümer verhandelt worden wären, aber immerhin lag dort der Gehaltsabschluss doch um Wesentliches höher als beim öffentlichen Dienst. Und das wäre anzustreben gewesen. (Abg. Riepl: Die Metaller sind immer besser!)
Oder beispielsweise die Verschlechterungen im Disziplinarrecht: Mit der Einführung einer Generalprävention ist es jetzt nämlich möglich, dass nicht mehr allein die Schuld
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