Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Deckelung der Nebengebührenwerte
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (TOP 1) eingebracht in der 8. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2008
Die derzeitige Regelung hinsichtlich des Abzuges von Nebengebührenwerten bei Bundesbediensteten kennt derzeit keine normierte Höchstgrenze. Das bedeutet für die Bundesbediensteten, dass selbst bei einer Erreichung der für die maximale Pensionshöchstgrenze erforderlichen Nebengebührenpunkte darüber hinaus eine Einhebung an Nebengebührenwerten erfolgt, die für den Bundesbediensteten hinsichtlich der Pensionshöchstbemessung keine Relevanz mehr haben. Das stellt nicht nur eine ungerechte Vorgangsweise dar, sondern auch eine nicht vertretbare finanzielle Mehrbelastung des Bundesbediensteten, da dieser zusätzliche Pensionsbeiträge entrichtet, die ihm nicht mehr zu Gute kommen können.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Deckelung der Nebengebührenwerte für Bedienstete des Bundes dahin gehend vorsieht, dass, wenn die erforderliche Höchstgrenze an Nebengebührenpunkten erreicht ist, keine weiteren Abzüge an Nebengebührenwerten mehr erfolgen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.32
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es hätte mich ja gewundert, wenn hier von meinem Vorredner mehr an Positivem zum Ausdruck gebracht worden wäre.
Lassen Sie mich jedoch, meine Damen und Herren, weil mir das wichtig ist, im Rahmen dieser Debatte über die vorliegende Dienstrechts-Novelle bei den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes, vor allem aber (Abg. Scheibner: Der Justiz! – Abg.
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