Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 51

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und als Gewerkschaftspräsidenten, nämlich im öffentlichen Dienst – ich finde, das ist etwas zu viel! (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsident Fritz Neugebauer: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.55.45

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dienstrechts-Novelle, die heute vorliegt, ist eine Summe aus wichtigen Adaptierungen, Modernisierungen, Verbesserungen und auch Verwaltungsvereinfachungen.

Ein paar Beispiele, die in der heutigen Debatte noch nicht erwähnt wurden: Die Ände­rung beim Fahrtkostenzuschuss stellt sowohl eine Verwaltungsvereinfachung für die öffentliche Verwaltung als auch eine Verbesserung, die immerhin ein Viertel aller Fahrt­kostenzuschussbezieher positiv betrifft, dar.

Die betriebliche Vorsorgekassa, die ab sofort auch für die Vertragsbediensteten gilt, bringt eine der Privatwirtschaft vergleichbare Regelung, aber auch eine Besserstellung der Vertragsbediensteten gegenüber dem Status quo.

Mit der Berufsreifeprüfung, nur damit dieses Missverständnis oder dieses Missverste­hen hier ausgeräumt ist, mit der Berufsreifeprüfung statt der bisherigen Beamten­matura, wie es im Volksmund geheißen hat, bekommt man zusätzlich auch noch einen allgemeinen Uni-Zugang; auch das ist im Interesse sowohl des Dienstgebers als auch der Bediensteten im öffentlichen Dienst.

Die Umwandlung der Aufstiegskurse in ein Fachhochschulstudium Public Management ist ebenfalls solch ein Schritt, der einer Verbesserung im Fort- und Weiterbildungsbe­reich dient.

Die Pflegefreistellung, die Anrechnung des Karenzurlaubes bei Pflege behinderter Kin­der auf die Pensionszeiten bedeutet ebenfalls eine Gleichstellung mit der Privatwirt­schaft, aber auch eine Besserstellung gegenüber dem Status quo, weil wir das bisher im öffentlichen Dienst so nicht hatten.

Wir nehmen bei den Verwendungsbezeichnungen oder Amtstiteln, wie sie im Volks­mund heißen, eine Gleichstellung von Vertragsbediensteten und Beamten vor und ha­ben hier somit sowohl eine vernünftige Vereinfachung als auch Gleichstellung erreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, diese Dienstrechts-Novelle ist ein aus­gewogenes Paket, das viele Verbesserungen und Modernisierungen im öffentlichen Dienst bringt.

Der Gehaltsabschluss von 3,55 Prozent ist, glaube ich, sehr gut und sehr fair. Wir ha­ben eine abgerechnete Inflation von 3,45 Prozent, und wir liegen mit dem Gehaltsab­schluss darüber. Wir haben damit einen großen Brocken Geld auch als Kaufkraftstär­kung durch den öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt. Allein für den Bund macht diese Erhöhung 376 Millionen € aus. Wenn ich noch die Kosten für die Bediensteten der Länder und Gemeinden dazurechne, komme ich auf ungefähr 700 Millionen €, die an zusätzlicher Kaufkraft über die öffentlich Bediensteten und deren Familien zur Ver­fügung gestellt werden. (Abg. Öllinger: Da muss man die Nettosumme nehmen! Da bleibt die Hälfte beim Staat!)

Es ist dies ein guter und ein fairer Abschluss, der beides berücksichtigt: die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, den Punkt, dass sie ein faires, gutes Einkommen haben wollen, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedin­gungen.

 


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