Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 54

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bei den ÖBB durchgebracht, das vorher schon eigentlich abgeschafft war. Wir haben die Anhebung des Deckels von 55 auf 60 Prozent geschafft, und wir haben nicht zu­letzt in der letzten Sitzung auch die Studiengebühren abgeschafft. Auch das war ein großer Erfolg. Ein Gesamtpaket von in etwa 6 Milliarden € haben wir damals hier ver­abschiedet, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Entgegen mancher Meinungen aus dem BZÖ sind wir nicht auf dem Schoß der SPÖ gesessen, sondern waren wohl eingebettet in den Schoß der Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Und diese hat das bei der Wahl am 28. September sehr wohl goutiert und uns mit entsprechenden Mandaten ausgestattet.

Was noch nicht geschehen ist: Der Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen ist neu zu überdenken. Wir sind der Meinung, dass es hier eine Ungerechtigkeit gibt. Und wir sind auch der Meinung, dass Herr Universitätsprofessor Mazal recht hat, wenn er sagt, die Leute mussten sich in den sechziger und siebziger Jahren wegen ihrer Minigehälter auslachen lassen. Jetzt zu sagen: Seid solidarisch und zahlt, das ist zy­nisch. – Ja, ich pflichte ihm bei: Das ist wirklich zynisch! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sollten hier rasch etwas ändern. Der so genannte Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Pensionen ist aus unserer Sicht ungerechtfertigt und sollte deshalb bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension jedenfalls entfallen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bin mir auch sicher, dass ich mich hier in guter Gesellschaft befinde, denn der Obmann des Pensionistenverbandes, Karl Blecha, ist hier auch unserer Meinung, dass diese Barriere endlich fallen sollte, und auch die Vertreter des österreichischen Seniorenrings haben das schon seit langer Zeit gefordert. Beim Seniorenbund weiß ich es nicht. Ich will niemandem Unrecht tun, aber ich kenne die Position dazu einfach nicht.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass Bezieher von Beamtenpensionen, die nicht höher sind als die ASVG-Höchstpension, hinkünftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr leisten müssen.“

*****

Ich ersuche um Annahme unserer Antrags. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Herbert und weiterer Abgeordneter betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG Höchstpension

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensi­onsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofge-


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