frage Sie, was es mit der zweiten Säule auf sich hat, wie Sie sich da die weitere Vorgangsweise vorstellen.
Im Regierungsprogramm haben wir eine abgeänderte Form der Pensionsautomatik feststellen müssen. Es hat sich da offenbar die ÖVP gegenüber der SPÖ durchgesetzt. Wir haben bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode davor gewarnt, diese Pensionsautomatik mit all den damit verbundenen Grauslichkeiten wirklich umzusetzen. Wir haben damals gesehen, dass es offenbar nur mehr mit Automatik geht, dass das Parlament da mit seinen Mandataren offenbar ausgeschaltet werden soll, dass nicht mehr die Menschen regieren sollen, sondern die Computer. Eine Tageszeitung hat dazu bemerkt: Zuerst kommt die Gesundheitsautomatik, dann kommt die Pensionsautomatik, dann kommt die Entlastungsautomatik, und zum Schluss wird es zu einer Regierungsabwahlautomatik kommen. – Genau das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann auch geschehen! (Beifall bei der FPÖ.)
Bei der „Hacklerregelung“ sind Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch untreu geworden.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefristete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“
*****
Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.09
Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag des Abgeordneten Neubauer ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht (27 d.B.) des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Schon das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode führte zum Thema Pensionen aus, dass der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55 bzw. 60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung - der sogenannten „Hacklerregelung“ - bis 2010 verlängert werden soll, damit für jene Personengruppe, die lange Zeit hindurch
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